Kompensationsverordnung
Landwirtschaft
Bundeskabinett beschließt Kompensationsverordnung
In dieser Woche hat das Bundeskabinett die so genannte Kompensationsverordnung beschlossen. Damit legt das Bundesumweltministerium fest, wie Eingriffe in die Natur wieder ausgeglichen werden können .Bundesumweltminister Peter Altmaier ist zufrieden, weil die Energiewende eine neue Verordnung aufdrängte: Die Verordnung zeigt: Die Energiewende und der Naturschutz sind keine Gegensätze. Die Regelungen tragen zur Wahrung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bei, ohne die Energiewende auszubremsen.“
Um die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren, sollen besonders gute Böden geschont und bei der Planung Behörden aus der Land- und Forstwirtschaft beteiligt werden. Bei Turmbauten mit mehr als 20 Meter Höhe wird künftig ein Ersatzgeld fällig. Das richtet sich nach Höhe des Turms. So kann bei einer Windkraftanlage von 200 Metern ein Ersatzgeld zwischen 20.000 und 160.000 Euro fällig werden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner findet den Kompromiss gelungen: „Die neue bundeseinheitliche Regelung wird sowohl den Anliegen der Land- und Forstwirtschaft, als auch des Umwelt- und Naturschutzes gerecht.“ Besonders gelungen sei der erhalt wertvoller Böden für die Landwirtschaft. Ziel der Verordnung ist aber auch, den Flächenverbrauch zu verringern. Ackerböden sollen künftig nur noch herangezogen werden, wenn Maßnahmen wie Entsiegelung, Biotopvernetzung oder Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen nicht möglich sind.
Die neue Kompensationsverordnung ist für den Deutschen Bauernverband (DBV) für die Umsetzung der Agrarklausel im Bundesnaturschutzgesetz von hoher Bedeutung. Die Verordnung legt den Fokus auf die innerstädtische Entwicklung und schone die Ackerflächen. Mit der Einführung eines Bonus für die Entsiegelung wird erstmals hervorgehoben, dass die Entsiegelung von ungenutzten Siedlungs-, Verkehrs- und Gewerbeflächen der beste Ausgleich für eine Versiegelung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen sei. Auch der Einbezug der landwirtschaftlichen Behörden sei ein „längst überfälliger Schritt“. Der DBV allerdings kritisiert, dass für die Verwendung der Ersatzgelder keine Festlegung getroffen wurde. Der Bauernverband fürchtet, es könnte zum Aufkauf von landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden. Die Länder sind im Bundesratsverfahren angehalten, hier nachzubessern.
roRo / VLE