Kompromiss bei Mäuseplage

Landwirtschaft

Ausbringung von Rodentiziden in Thüringen möglich

Die Mäuseplage in Thüringen hat in der aktuellen Ernte hohe Ertragsverluste verursacht und gefährdet die Aussaat von Winterfrüchten. Mehr als 70 Prozent der Ackerfläche sind aber auch Feldhamsterschutzgebiete. Die Ausbringung von Rodentiziden gegen Mäuse kann also zwischen März und Oktober nur auf wenigen Flächen geschehen. Im Streit mit den Naturschützern hat das Landwirtschaftsministerium jetzt einen Kompromiss ausgehandelt.

Gegen Mäuse vorgehen und Feldhamster schützen

Uns allen ist es sehr wichtig, dass dabei keine geschützten Tierarten, wie zum Beispiel Hamster in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollen Gutachter prüfen, ob auf den von Mäusen befallenen Flächen auch Hamster vorkommen. Wir haben heute ein Merkblatt für die Landwirte veröffentlicht. Darin weisen wir auf Möglichkeiten hin, wie sich Landwirte den Einsatz von Rodentiziden als Ausnahmemaßnahme genehmigen lassen können. Unser intensiver Einsatz beim Umweltministerium und beim Bundesagrarministerium war im Interesse der Landwirte erfolgreich“, so Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

So geht´s

Ab sofort können Landwirte, deren Flächen in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) liegen, die Ausbringung von Rodentiziden auf ihren Feldstücken bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) anzeigen. Vor einer Anwendung in diesen Gebieten ist nachweislich sicher zu stellen, dass die Erhaltungsziele und der Schutzzweck des Gebiets nicht erheblich beeinträchtigt werden. Wenn die UNB innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Entscheidung getroffen hat, können die Rodentizide ausgebracht werden. Ausnahmen gelten aus Gründen des Artenschutzes für bestimmte Vogelschutzgebiete. Hier wird geraten, wegen einer absehbaren Untersagung durch die UNB auf eine Anzeige zum Rodentizideinsatz zu verzichten. In FFH-Gebieten, in denen Kleinsäuger fressende Vogelarten wie Gänse und Kraniche als Erhaltungsziel nicht aufgeführt sind, können Rodentizide grundsätzlich ohne vorherige Anzeige ausgebracht werden.

In Gebieten mit Feldhamstervorkommen und starkem Feldmausbefall können Landwirte einen vom Thüringer Umweltministerium (TMUEN) vorgegebenen Gutachter beauftragen und so feststellen lassen, ob auf den betreffenden Flächen Hamsterbaue vorkommen. Wenn keine Feldhamster auf den geprüften Flächen gefunden werden, dürfen Rodentizide eingesetzt werden. Der Einsatz eines Wühlmauspfluges beim Einsatz des Rodentizids verringert das Risiko für Mensch, andere Tiere und Umwelt, da der Köder ohne Berührung in eine unterirdische Röhre ausgebracht werden kann, die danach verschlossen wird. Das Ausbringen direkt in die Mäusehöhlen und deren anschließender Verschluss schützt andere Tiere und verhindert eine Abschwemmung des Köders in Oberflächengewässer. Bei Kontakt mit Feuchtigkeit verliert das Rodentizid nach kurzer Zeit seine Wirkung.

Notfallzulassung

Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für folgende Maßnahmen Notfallzulassungen beantragt:

1. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Feldmaus- und Wühlmauspflug (ohne Gebietsbeschränkung),

2. Zulassung des Einsatzes von Zinkphosphid mittels Legeflinte in Vorkommensgebieten des Hamsters (kein Antrag für FFH-/Vogelschutzgebiete).

TLLLR / roRo

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