Konzeption von AUM verbesserungsbedürftig

Landwirtschaft

EU-Rechnungshof begutachtet Agrarumweltmaßnahmen

Mit 2,5 Milliarden Euro bilden die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) einen Förderschwerpunkt der EU-Politik. Ziel ist es, die wachsenden gesellschaftlichen Bedürfnisse nach Umweltdienstleistungen zu befriedigen. Landwirte werden mit den Fördergeldern unterstützt, Produktionsverfahren umzusetzen, die dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt dienen. Dazu gehören beispielsweise die Mulchsaat oder das anlegen von Windschutzstreifen.
In seiner Bilanz kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass in den 20 Jahren, seit dem es die AUM gibt, „erhebliche Fortschritte“ erzielt wurden. Allerdings waren Ziele oft so vage formuliert, dass sich nicht beurteilen ließ, ob sie erreicht wurden. Die Gestaltung und Begleitung der Agrarumweltpolitik führte „nicht zu spürbaren Umweltentlastungen“.
Probleme gibt es auch im Bereich der Finanzhöhe. Berechnungen waren unzulänglich. Oftmals wurde nicht zwischen regionalen und lokalen Standortbedingungen differenziert. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Beihilfen gemäß den spezifischen Bedürfnisse anzubieten.
Die Beratung von Landwirten hingegen funktioniert gut.

Im Oktober wird EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos die ersten Legislativvorschläge für die neue Agrarreform vorlegen. Sie beschreiben den neuen Programmplanungszeitraum ab 2014, für den der Rechnungshof am Montag Verbesserungsvorschläge gemacht hat. So sollen die Ausgaben spezifischer auf die Umweltbedürfnisse ausgerichtet werden. Die Mitgliedsstaaten sollen relevantere und zuverlässigere Daten zu den Umweltentlastungen erheben und melden. Außerdem gibt es im zurückliegenden Zeitraum Defizite in der Bekanntmachung aller AUM.

roRo

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