Korn statt Kapital

Landwirtschaft

Wie bleibt Bauernland in Bauernhand?

In Deutschland gibt es Aufwind für die Forderung, gegen Bodenspekulanten vorzugehen. Ob Berlin mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) erfolgreich ist, bleibt offen. Seine Parteikollegen in den Landesparlamenten haben bislang nichts Wirkliches zustande gebracht. Die Gefahr des Scheiterns ist für Özdemir groß. Wie auch in Österreich, wo in Salzburg ein neues Grundverkehrsgesetz präsentiert und von Sozialdemokraten und Kommunisten zerpflückt wird.

Deutschland

In Deutschland regeln die Bundesländer über das Grundstücksverkehrsgesetz den Verkauf von Land. Einen direkten Eingriff, wer Land kaufen darf und wer nicht, bietet das Gesetz nicht. Aber über den § 9  können Versagensgründe aufgeführt werden. Das Modell des familienbäuerlichen Betriebes steht großen Investoren gegenüber. Land war schon immer wertvoll. Je mehr Investitionskapital in den sicheren Bodenmarkt fließt und je mehr Bauland die Städte und Gemeinden ausweisen, desto mehr Ackerland und Grünland verschwindet aus der landwirtschaftlichen Nutzung. Grundsätzlich soll das Grundstücksverkehrsgesetz die Agrarstruktur absichern und bewahren. Die Liste des Scheiterns ist lang [1]. Doch wer ist landwirtschaftlich tätig? In welcher Größenordnung? Ab wann wird es „schädlich“? In Deutschland ist das regional sehr unterschiedlich zu bewerten [2].

Der Bund hat Einfluss, die so genannten Share Deals zu begrenzen. Özdemirs Vorgängerin Julia Klöckner scheiterte bei der Senkung des Steuerfreibetrags an der eigenen Partei und am Finanzministerium. Ersteres wird Özdemir nicht passieren, aber ob er sich gegen Christian Lindner durchsetzen kann?

Das schöne Salzburger Land

Ganz aktuell will das österreichische Bundesland Salzburg ein neues Grundverkehrsgesetz, wie es in den Alpen heißt, verfassen. Doch auch dort stauen sich die Zielkonflikte. Wohnungen in den Städten sind knapp, Mieten teuer und Leerstand vergrößert das Problem. Im Umland verlieren Bauern Äckern und Wiesen an kapitalkräftige Investoren. Der südliche Bezirk Pinzgau dient in der aktuellen Diskussion als Abschreckung. Der Pinzgau, auch als Bezirk Zell am See genannt,  ist neben der Stadt Salzburg der Fremdenverkehrsmagnet für das Bundesland. Saftige Wiesen, zerschundenen Höhen, blaue Gewässer. Korn und Milch werfen nicht so viel ab, wie Baugrund und Ferienhaus.

Auch hier: Landessache mit Kommission

Der Grundverkehr in Österreich unterliegt wie in Deutschland den Bundesländern. Jedes hat ein eigenes – auch wie in Deutschland. Grundstücke mit Einfamilienhäusern können in Österreich bei einer entsprechenden Erklärung auch ohne das Grundverkehrsgesetz direkt über das Grundbuch abgeschlossen werden. Österreich unterscheidet zwischen grünem (Land- und Forstwirtschaft), grauem (Baustücke), Ausländergrundverkehr und Handel mit Seeflächen (blauer Grundverkehr). Im Rahmen des Gesetzes entscheidet eine Kommission über die Realisierung des Handels und Erwerbs von Grundstücken.

Pinzgau

Milch, Fleisch und Zugkraft. Das waren die Stärken des Pinzgauer Rindes, die mit weißem Bauch und weißem Aalstrich auf dem Rücken, auch noch ästhetisch etwas zu bieten haben. Heute gehört das Rind zu den gefährdeten Rinderrassen. Sie gelten als robust und widerstandsfähig und waren in der Monarchie Österreich-Ungarn weit verbreitet.

Heute wüsste es kaum noch, wo es in seiner namensgebenden Heimatregion weiden kann. Es gibt eine Erstfassung eines Rechnungshofberichtes, in dem die Pinzgauer Verfahren zum Grunderwerb „das Gebot der Rechtsstaatlichkeit missachtet“ haben, wie der ORF Anfang Februar berichtet hat. In dieser Woche eskalierte die Sachlage und mit Bezirkshauptmann Bernhard Gratz trat am Dienstag der Kommissionsvorsitzende noch vor der Veröffentlichung des Berichtes zurück.

Landrat Josef Schwaiger hat Ende Januar gar schon ein neues Grundverkehrsgesetz in Aussicht gestellt. Die Salzburger Landeskorrespondenz von diesem Montag zitiert Schwaiger wie folgt: „Bodenspekulation gibt es, das ist Tatsache. Mit dem neuen Grundverkehrsgesetz wollen wir diese hintanhalten und Flächen sowohl für den Wohnbau als auch für die bäuerliche Lebensmittelproduktion erschwinglich halten.“

Eckpunkte – mit Kritik

Der wesentliche Punkt ist die „Neudefinition land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke in Richtung tatsächlicher Nutzung mit einem Bewirtschaftungskonzept und einer Nutzungspflicht für 15 Jahre“. Ein Großgrundbesitz wird nach Einheitswert definiert.

Schwaiger von der Österreichischen Volkspartei beißt bei den Sozialdemokraten und Kommunisten auf Granit. Karin Dollinger ist SPÖ-Landwirtschaftssprecherin und kritisierte gleich am 28. Januar: „Seit dem 11. Dezember 2019 beantwortet die Landesregierung Fragen zu Käufen von Grünlandflächen durch Nichtlandwirte und Landwirte im Pinzgau seit dem Jahr 2013 nicht. Auch zwei weitere Nachfragen im Landtag brachten keine Klarheit.“ Daher hat die SPÖ den Rechnungshof zur Prüfung der Fälle beauftragt. Es habe im Pinzgau Landkäufe von Personen gegeben, die sich zu einem Landwirt deklariert haben, aber nach Ansicht der SPÖ keine sind.

Flächen wurden nach Sichtweise der SPÖ „durch Chalets vergoldet und mit Apartmenthäusern und Zweitwohnsitzen bebaut“, ergänzt SPÖ-Klubvorsitzender Michael Wanner.

Landwirte sollen mitreden

Was Schwaiger definieren will, ist auch in der EU umstritten. Wer ist ein aktiver Landwirt? Wer soll das kontrollieren? Im ÖVP-Eckpunktepapier fehlen die Definitionen, kritisieren Dollinger und Wanner. Die Kommissionen sollen neu besetzt werden. Die Arbeiterkammern haben einen anderen Zugang zu dem Thema und sollen nicht mehr urteilen dürfen. Dafür sollen Vertreter der Landwirtschaft in die Kommission aufgenommen werden.

Lesestoff:

[1] Die Bändigung landwirtschaftlicher Großinvestoren: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/die-baendigung-landwirtschaftlicher-grossinvestoren.html

[2] Wem gehört das Land? https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/wem-gehoert-die-landwirtschaft.html

Roland Krieg

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