Kritik an der Tierhaltungskennzeichnung

Landwirtschaft

Großbaustelle Tierhaltungskennzeichnung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einer umfangreichen Stellungnahme den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung geübt. Die grundlegende Kritik deckt sich mit den bisherigen Äußerungen aus den Bereichen des Tierschutzes und der Haltungsverbände [1].

Der DBV kritisiert, dass Schweine aus der höchsten Haltungsform zuvor als Ferkel im Ausland betäubungslos kastriert sein können. Zudem müsse die ganze Wertschöpfungskette inklusive Großverbraucher, Gastronomie und verarbeitete Produkte erfasst werden.

Doppelt sei die Einführung eines eigenen Registers für landwirtschaftliche Betriebe. Die Betriebe sind nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) bereits registriert.

Für die Konsumenten sei zudem die Bezeichnung „Stall+Platz“ irreführend, weil weitere Maßnahmen wie die Buchtenstrukturierung nicht erklärt sind. Die Bezeichnung (Frischluftstall“ in der Stufe „3“ suggerier, die beiden vorherigen Haltungssysteme sorgten nicht für Frischluft. Da die Stufe 1 dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht, müssten alle Betriebe ohne zusätzliche Registrierung der Stufe zugeordnet werden. Diffiziler wird es bei den Betrieben mit Offenfront, die nach gesetzlichem Standard produzieren. Müssen die nach Vorgabenentwurf, den Außenklimastall schließen?

Bei verarbeiteten Produkten dürfen gekennzeichnete und nicht-gekennzeichnete Warenanteile vermischt werden. Das sei in der Praxis nicht zu überprüfen, erklärt der DBV. Kaum überprüfbar ist nach Sichtweise des DBV auch die Konformitätserklärung ohne Kontrolle bei ausländischen Betrieben, die für die verschiedenen Haltungsstufen produzieren dürfen. In dem Zusammenhang müssen die Auslandsbetriebe auch nicht „vergleichbare“, sondern „identische“ Vorschriften einhalten.

Neben der grundlegenden Kritik an der fehlenden Finanzierung sei die Vorstellung, dass die Stufen eins und zwei ausschließlich von der Wirtschaft finanziert werden können, ein Trugschluss, weil „die reinen Zusatzfinanzierungsmöglichkeiten durch den Verbraucher sehr begrenzt“ ist [2].

Der DBV weist darauf hin, dass die höheren Haltungsstufen ohne Änderungen in den Bereichen Baurecht und Emissionsschutz nicht realisierbar seien. Der Bundesrat hat die Änderungen im Baulandmobilisierungsgesetz bereits im Dezember 2020 aufgegriffen.

Lesestoff:

[1] Viel Kritik von allen Seiten: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/tierhaltungskennzeichen-ohne-finanzierung.html

Vergleich des-BMEL-Planes gegenüber der vorhandenen Kennzeichnung vom LEH: Marktplatz Leseclub 23/2022

[2] Blaupause ITW-Kündigung: https://herd-und-hof.de/handel-/blaupause-itw-kuendigung.html

Roland Krieg

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