Kulap in Bayern bis 2017

Landwirtschaft

Neuantragstellung für KULAP bis 2017 möglich

Bayern wird sein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) im kommenden Jahr weitgehend unverändert fortführen. Darauf hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hingewiesen. Nach seinen Worten soll die frühzeitige Festlegung den Landwirten Planungssicherheit und ausreichenden Vorlauf für eine beabsichtigte Umstellung auf Ökolandbau verschaffen. Laut Brunner ist – voraussichtlich schon ab Ende November – bei sechs Maßnahmen eine Neuantragstellung für den Zeitraum 2013 bis 2017 möglich. Das sind neben dem Ökolandbau Maßnahmen, die für den Wasserschutz und die Erosionsvermeidung wichtig sind: „Extensive Grünlandnutzung an Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ (A24), Winterbegrünung“ (A32), „Mulchsaatverfahren“ (A33), „Umwandlung von Acker in Grünland“ (A34) und „Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz“ (A35). Zudem können alle auslaufenden KULAP-Verpflichtungen um ein Jahr bis zum Ende der derzeitigen EU-Förderperiode verlängert werden.

Grund für die Verlängerung auslaufender Maßnahmen und der im Vergleich zu früheren Jahren eingeschränkten Neuantragstellung ist das Ende der aktuellen EU-Förderperiode mit Ablauf des Jahres 2013. Auf Empfehlung der EU-Kommission bietet das Landwirtschaftsministerium möglichst wenige Verpflichtungen über 2013 hinaus an. Denn die konkrete Ausgestaltung und Finanzierung der neuen Förderperiode sind derzeit noch nicht absehbar.

StMELF

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