Land Grabbing unterbinden
Landwirtschaft
Illegale Landnahmen verhindern
Die einen nennen es Land Grabbing, die
anderen Foreign Direct Investment. Die Ausgestaltung macht die Musik, ob lokale
Bauern und Länder profitieren, wenn ausländische Konzerne und Konsortien Land
für ihre Zwecke pachten und kaufen.
Sind die Regelungen fair ausgestaltet, dann
profitieren Investor, Bevölkerung und Staat gleichermaßen von der
Vertragsregelung. Vorausgesetzt die Wertschöpfung bleibt größtenteils im Land. So
sieht es der Antrag der Regierungskoalition vor, am Mittwoch im
Entwicklungsausschuss angenommen wurde und mit dem „Land Grabbing“ verhindert
werden soll.
Nach Berichten der Weltbank sollen im Jahr
2009 rund 56 Millionen Hektar Land von ausländischen Investoren aufgekauft
worden sein. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit beziffert die
Anzahl der Verträge mit 141.
12 Vorschläge hat der Regierungsantrag, der
Opposition zu viele, die sich auf das Eigentum beziehen. Nur drei Vorschläge
kommen ohne den Begriff aus. Die Regierung will Land Grabbing durch Definition,
Aufbau und Schutz von Eigentum verhindern. Die Bundesregierung will dabei auf
internationale Regelungen pochen und Verstöße zunehmend thematisieren. Die
Entwicklungshilfe will den Aufbau von Besitz und Eigentum zunehmend beachten und ein entsprechendes
juristisches Gebäude aufbauen helfen.
Der Opposition war das zu wenig. Nicht
alleine der Schutz von Eigentumsrechte könne die illegale Landnahme stoppen. Es
müssten Instrumente geschaffen werden, die gute von schlechten Entwicklungen
trennen. Agrarprojekte dürften nur noch dann zugelassen werden, wenn Sozial-
und Umweltstandards verbindlich festgelegt werden.
Lesestoff:
Die
UNCTAD hatte vor zwei Jahren vorgeschlagen mit Modellverträgen Muster
auszuarbeiten, bei denen Kleinbauern vor Ort weitestgehend integriert werden
können.