Land Grabbing unterbinden

Landwirtschaft

Illegale Landnahmen verhindern

Die einen nennen es Land Grabbing, die anderen Foreign Direct Investment. Die Ausgestaltung macht die Musik, ob lokale Bauern und Länder profitieren, wenn ausländische Konzerne und Konsortien Land für ihre Zwecke pachten und kaufen.
Sind die Regelungen fair ausgestaltet, dann profitieren Investor, Bevölkerung und Staat gleichermaßen von der Vertragsregelung. Vorausgesetzt die Wertschöpfung bleibt größtenteils im Land. So sieht es der Antrag der Regierungskoalition vor, am Mittwoch im Entwicklungsausschuss angenommen wurde und mit dem „Land Grabbing“ verhindert werden soll.
Nach Berichten der Weltbank sollen im Jahr 2009 rund 56 Millionen Hektar Land von ausländischen Investoren aufgekauft worden sein. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit beziffert die Anzahl der Verträge mit 141.
12 Vorschläge hat der Regierungsantrag, der Opposition zu viele, die sich auf das Eigentum beziehen. Nur drei Vorschläge kommen ohne den Begriff aus. Die Regierung will Land Grabbing durch Definition, Aufbau und Schutz von Eigentum verhindern. Die Bundesregierung will dabei auf internationale Regelungen pochen und Verstöße zunehmend thematisieren. Die Entwicklungshilfe will den Aufbau von Besitz und Eigentum zunehmend beachten und ein entsprechendes juristisches Gebäude aufbauen helfen.
Der Opposition war das zu wenig. Nicht alleine der Schutz von Eigentumsrechte könne die illegale Landnahme stoppen. Es müssten Instrumente geschaffen werden, die gute von schlechten Entwicklungen trennen. Agrarprojekte dürften nur noch dann zugelassen werden, wenn Sozial- und Umweltstandards verbindlich festgelegt werden.

Lesestoff:
Die UNCTAD hatte vor zwei Jahren vorgeschlagen mit Modellverträgen Muster auszuarbeiten, bei denen Kleinbauern vor Ort weitestgehend integriert werden können.

roRo (mit hib)

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