Landesdüngerverordnung NRW auf dem Weg
Landwirtschaft
Nährstoffanalyse von Wirtschaftsdünger Pflicht in NRW
Am Dienstag verabschiedete das Kabinett in Nordrhein-Westfalen die Landesdüngeverordnung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll. Das Landesgesetz ergänzt die nationale Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 in Gebieten mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser.
Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.
„Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen. Sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren“, stellte Ministerin Ursula Heinen-Esser klar.
Trotz nationaler und Landesverordnung sind die Ziele des Gewässerschutzes nicht zu erreichen, ergänzt Heinen-Esser. Das Ordnungsrecht wird verschärft und die Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft wird kooperativ ausgebaut. Auf den Betrieben selbst, soll moderne Ausbringungstechnik und der gewässerschonende Zwischenfruchtanbau eingeführt werden. Die Landesregierung hat auch überregional gedacht. Gülle soll in feste und flüssige Bestandteile aufbereitet werden. „So können wir Nährstoffkreisläufe auch überregional schließen.“ Mit der Aufbereitung kann Gülle speicher- und transportfähiger gemacht und dort eingesetzt werden, wo sie benötigt wird.
roRo