Landwirte: An die Bienen denken
Landwirtschaft
Bei Pflanzenschutzmaßnahmen auf Bienenschutz achten
Die Blüte vieler Trachtpflanzen für die Honigbiene wie Raps und Obstkulturen hat bereits begonnen. Die Honigbiene leistet als wichtiges Bestäubungsinsekt herausragende Dienste für die Ertragsbildung. Doch das Frühjahr ist auch die Zeit, in der viele Schaderreger an den Kulturen aktiv sind. Bei Pflanzenschutzmaßnahmen muss daher jeder Landwirt und Gärtner dem Schutz der Honigbiene und anderer blütenbesuchender Insekten besondere Aufmerksamkeit zuwenden, informiert der Pflanzenschutzdienst des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in Brandenburg.
Nach Möglichkeit sollte auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen sollten außerhalb des täglichen Bienenflugs erfolgen. Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen zwingend notwendig, zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps, sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.
Bienenschutz und Gute fachliche Praxis
Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals – auch nicht nachts – in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Zudem dürfen auch blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, wie Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten. Einige Insektizide, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb möglichst unterbleiben oder erst in den Abendstunden erfolgen.
Tankmischungen von Pflanzenschutzmitteln
Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten. Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen. Unbedingt einzuhalten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.
Vorsicht bei der Maisaussaat
Insbesondere bei mit Insektiziden gebeiztem Saatgut ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten. Die Aussaat von mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten.
MIL