Landwirte müssen Einspeisevergütung zurückzahlen

Landwirtschaft

Rückzahlung wegen fehlender Anmeldung bei BNetzA

Im Dezember berichtete „top agrar“, dass der Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG Einspeisevergütungen zurückfordert, weil die Landwirte ihre Photovoltaikanlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet haben.

Betroffen seien Anlagen, die nach dem 01. April 2012 in Betrieb gegangen sind. Betroffen sind rund 100 Landwirte, die zwischen 10.000 und 700.000 Euro zurückzahlen müssten.

Schlechte Karten

Die Bundesregierung kann den Landwirten keinen Trost spenden. Der Fall oder vergleichbare Fälle seien bislang nicht bekannt geworden, aber ein Versäumnis der Meldung bei der Bundesnetzagentur kann entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

Seit dem 01. Januar 2009 sind Betreiber neuer Photovoltaikanlagen verpflichtet, die Inbetriebnahme ihrer Anlagen bei der Bundesnetzagentur anzumelden, teilte die Bundesregierung der entsprechenden Anfrage der Linksfraktion mit. Seit dem 01. Januar 2012 ist das im EEG sogar ausdrücklich geregelt. Fehlt eine Meldung reduziert sich der Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom nach § 17 Absatz 2 Nummer 1 des EEG 2012 auf den Marktwert. Der Anspruch auf volle Vergütung entsteht erst nach der Meldung.

Das wird im EEG 2014 im § 25 Absatz 1 Nummer 1 fortgeführt – und sogar noch verschärft: Der Anspruch bei fehlender Meldung reduziert sich auf Null.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist sogar darauf hin, dass eine Nachmeldung nicht möglich sei und es sich dabei nicht um einen Formfehler, sondern um „ein wesentliches Element des Fördermechanismus“ handelt.

Manche Netzbetreiber weisen die Anlagenbetreiber auf die Meldepflicht an die Bundesnetzagentur hin, manche verlangen auch eine Registrierungsbestätigung. Gleichwohl bleibt der Anlagenbetreiber verantwortlich für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Wenn das in Schleswig-Holstein nicht passiert ist führe das dann „nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zum Ausschluss von Rückforderungsansprüchen.“

Roland Krieg

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