Landwirtschaftspaket im Bundeskabinett

Landwirtschaft

Glyphosat, Insekten und Tierwohllabel

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch gleich ein ganzes Paket für die Landwirtschaft beschlossen. Die Regierung einigte sich auf das freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichen, eine Insektenstrategie, die gleich das Aus für den Wirkstoff Glyphosat besiegelt. Genau diese Themen wurden schon vor der Sommerpause bei Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner als überfällig kritisiert und von der Opposition heftig eingefordert.

Tierwohllabel

Fleisch wird beim staatlichen Tierwohllabel nach Transportstandard, Schlachtung und Haltung vergeben. Zunächst gilt die freiwillige Kennzeichnung für Schweinefleisch.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will damit den immer wieder genannten Wunsch der Verbraucher nach mehr Transparenz umsetzen. Mit jeder Stufe steigen die Anforderungen der 13 Kriterien vom Platzangebot für die Nutztiere bis zur Schlachtung. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner macht Druck und will die notwendigen Rechtsverordnungen noch in diesem Jahr umsetzen. In Brüssel will sie sich für ein verbindliches und EU-weites Kennzeichnungssystem stark machen.

Für Klaus Müller soll das Kennzeichen zügig zur Pflicht werden. Der Vorstand vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert auch ein schlüssiges Förderkonzept, damit die Landwirte in neue Ställe investieren können.

Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund fordert gleich eine verpflichtende Kennzeichnung.“ Wenn die Verbindlichkeit rechtlich nicht machbar sein sollte, gehen wir zum Einstieg auch ein freiwilliges Label mit – das haben wir immer klargestellt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Kennzeichen durchdacht und mit dem Tierschutz vereinbar ist.“ Allerdings sei die erste Stufe nicht ausreichend über den gesetzlichen Mindeststandard definiert und entspreche keinem Tierwohlansatz. Die Rahmenbedingungen blieben unklar, weil der Bund keine Förderung dazugibt und die Entlohnung des zusätzlichen Aufwandes allein dem Verbraucher überantwortet werde. Ungünstig sei auch der Start mit dem Schwein, weil es keine klare Richtlinie gebe, wie der künftige Stall aussehen könnte. Der Bund würde mit der Vorlage einer Nutztierstrategie vieles richtiger machen.

Für Reinhild Benning von Germanwatch ist das freiwillige Kennzeichen eine „Luftnummer“. Mit Packungsaufschriften wie zum Beispiel "Bauernglück" und Fachwerkhaus-Idylle auf Schweinefleisch, das in Wirklichkeit aus Tierfabriken stammt, dürfen Fleischkonzerne und Supermärkte weiterhin bäuerliche Haltung und mehr Tierschutz vorgaukeln, kritisiert die Umwelt- und Entwicklungsorganisation. Zum anderen wollten die Bauern selbst eine verpflichtende Kennzeichnung. Vorbild sei die Eier-Kennzeichnung, die bei Verbrauchern für deutliche Orientierung gesorgt habe. Dort setzten Konsumenten auch die Bereitschaft für höhere Verbraucherpreise um.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) vermisst beim dreistufigen Label den Ökostandard, der für den Vorsitzenden Felix Prinz zu Löwenstein der Goldstandard schlechthin ist. Damit konterkariere der Bund seine eigene Zielsetzung, bis 2030 den Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 20 Prozent zu erhöhen.

Für den agrarpolitischen Sprecher der FDP, Gero Hocker, sind zu viele Label am Markt, die miteinander konkurrieren. Außerdem müsse das Baurecht geändert werden, das derzeit Umbauten für mehr Tierwohl aus emissionsrechtlichen Gründen eher verhindert.

Insektenschutz

Das Bundesumweltministerium hat sein Schutzprogramm für Insekten vorgelegt und folgt der Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Das Programm soll dem bedrohlichen Artenschwund bei Insekten entgegenwirken. Dazu sind Veränderungen bei Gesetzen über den Naturschutz, Pflanzenschutz, Düngegesetz und im Wasserrecht notwendig. Die Bundesregierung wird 100 Millionen Euro unter anderem für mehr Forschung üebr Insekten bereit stellen.

Ausgehend von der Devise, dass die Biene systemrelevant für das Ökosystem ist tragen Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze ein gemeinsames Artenschutzprogramm für Insekten. Dau zählt das Verbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat bis zum Jahr 2023. Schon ab dem nächsten Jahr sollen diese Herbizide durch wirkungsgleiche Mittel ausgetauscht werden. Das Insektenprogramm ist Teil der noch in diesem Jahr vorgesehenen Ackerbau- und Grünlandstrategie des Bundes.

Zudem werden Schutzgebiete gestärkt und für Insekten besonders wichtige Lebensräume besser geschützt: der gesetzliche Schutz wird auf die Biotope „Artenreiches Grünland“ und „Streuobstwiesen“ erweitert und in einem Großteil der Schutzgebiete wird es ein vollständiges Verbot für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden geben, teilt das Bundesumweltministerium mit. Auch wird bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf zehn Meter festgelegt, und auf fünf Meter dort, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.

Weil Glyphosat mit den positiven Eigenschaften der konservierenden Bodenbearbeitung verbunden ist und mit der Internationalen Krebsagentur nur eine Organisation die Krebsgefährdung (wie beim Verzehr von rotem Fleisch) einschätzt, gibt es erneut Kritik an der Entscheidung, auf die sachgemäße Anwendung von Glyphosat zu verzichten.

„Die Bundesregierung nimmt Entscheidungen vorweg, die in den kommenden Jahren auf europäischer Ebene auf fundierter wissenschaftlicher Basis getroffen werden müssen. So ist die Ankündigung eines nationalen Glyphosat-Ausstiegs zunächst einmal Symbolpolitik. Für die deutsche Landwirtschaft bedeutet dies einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, für die Hersteller dagegen geht Planungssicherheit verloren, wenn auf das EU-Recht kein Verlass mehr ist. Vor allem aber ist fraglich, ob Ziele wie Arten-, Insekten- oder Klimaschutz durch diese politische Entscheidung wirklich erreicht werden. Denn ohne wirksame Herbizide werden umweltverträgliche Formen des modernen Ackerbaus wie eine konservierende Bodenbearbeitung weiter erschwert“, kommentiert Dr. Dietrich Pradt vom Industrieverband Agrar den Beschluss.

Der NABU sieht in dem Programm einen wichtigen Schritt: „Die Leistungen von Wildbienen und Co. als Bestäuber und im Nahrungsnetz können wir gar nicht hoch genug einschätzen. Doch durch Lebensraumverlust, hohen Pestizideinsatz und Überdüngung verschwinden Insekten in rasantem Tempo. Ein bundesweites Aktionsprogramm zu ihrem Schutz ist entscheidend - aber es darf kein Papiertiger werden. Ein Erfolg wird es erst dann, wenn die Bundesregierung jetzt alle Maßnahmen schnell und ohne Ausnahmen umsetzt", so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Künftig sollen Herbizide und Insektizide in Schutzgebieten ganz verboten werden. Das entspräche rund 20 Prozent der deutschen Landesfläche.  

Die Aurelia Stiftung zum Schutz der Bienen hält die unterschiedlichen Breiten bei den Gewässerrandstreifen „für praxisfern“ und zweifelt an der Umsetzung. Ähnlich kritisiert der BÖLW. Der Fokus beim Insektenschutz liege zu stark auf Blüh- und Randstreifen außerhalb bewirtschafteter Flächen. Der Ökolandbau hingegen sichere die Artenvielfalt auf der ganzen Fläche.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht erhebliche Belastungen für die Betriebe, die ihre Flächen nur noch eingeschränkt nutzen könnten. „Insektenschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch Kommunen und Gartenbesitzer“, sagt  DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp.

Nachhaltige Landwirtschaft

Darüber hinaus hat die Koalition mehr Geld für die nachhaltige Landwirtschaft beschlossen. Der Prozentsatz für die Umschichtung der Gelder von der ersten in die zweite Säule wird im Antragsjahr 2020 von derzeit 4,5 auf sechs Prozent erhöht und entspricht dem Mindestwunsch der grünen Agrarminister der Bundesländer. Mit den Geldern in der ersten Säule werden die niedrigen Erzeugerpreise über den Verteilungsschlüssel Hektar ausgeglichen. Über die zweite Säule werden nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftungsformen wie der Ökolandbau gefördert. Das Geld fließt aber auch in die Entwicklung von Dörfern, in die Breitbandversorgung und den Tourismus zur Stärkung des ländlichen Raums. Derzeit stehen Deutschland jährlich 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit einer Erhöhung soll Anteil des Ökolandbaus von neun auf die Zielmarke von 20 Prozent bis 2030 ausgebaut werden [1].

Der NABU hat schnell gerechnet. 70 Millionen Euro kommen jährlich neu in die zweite Säule. Der NABU kritisiert, dass der maximal mögliche Satz von 15 Prozent noch immer weit entfernt ist. Prinz zu Löwenstein will eine flexible Regelung. Der Umschichtungssatz solle sich in dem Maße erhöhen, in dem mit Umstellungsbetrieben gerechnet wird. Zudem müsse sichergestellt werden, dass die neuen Mittel ausschließlich in der Landwirtschaft ankommen.

In dem Maße, wie die zweite Säule aufgewertet wird, fehlen die Mittel in der ersten Säule. Für den Landwirtschaftsminister Volker Wissing in Rheinland-Pfalz (FDP) ist das eine Schwächung der bäuerlichen Landwirtschaft. „Unter dem Strich erhält die Landwirtschaft keinen Euro mehr, muss dafür aber zusätzliche Auflagen erfüllen“, erklärte Wissing. Wer den kleinen und mittleren Betrieben eine Chance geben wolle, der müsse deren Einkommenssituation und auferlegte Bürokratiepflichten im Blick haben.

Stephan Protschka von der AfD im Bundestag äußerte sich identisch.

Barbara Otte-Kinast aus Niedersachsen (CDU) sieht es sportlich. Die Agrarministerin sieht die Chancen und will ein auf Niedersachsen zugeschnittenes Förderprogramm aufbauen. Ende des Monats treffen isch die Agrarminister der Länder in Mainz zu ihrer Herbstkonferenz. Otte-Kinast erwartet erste Abstimmungen über die neuen Gelder zwischen Bund und Länder.

Skepsis gegenüber dem Paket

Aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, ist das gesamte Gesetzespaket keinesfalls akzeptabel: „Wir wissen, dass es Veränderungen hin zu mehr Tierwohl und Insektenschutz geben muss, aber dieses Paket ist für die Landwirte toxisch. Es ist im Grundsatz eine agrarpolitische Fehlentscheidung der Bundesregierung, wenn über das gültige Fachrecht hinaus zusätzliche Auflagen die Landwirtschaft belasten und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit deutlich schwächen“, so Rukwied mit Blick auf ein geplantes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. „Auch das geplante Tierwohllabel wird vom Markt nicht angenommen werden. Die Umverteilung bei der Agrarförderung bedeutet zusätzliche schmerzhafte Einschnitte im Einkommen der Bauern. Wenn dieses Gesetzespaket so umgesetzt wird, wird das zu weiterem Frust und Perspektivlosigkeit unter den Landwirten führen. Wir haben große Sorge, dass dadurch der Strukturwandel deutlich verschärft wird.“ 

Einen Deal zwischen der Union und den Sozialdemokraten nennt heute nur noch die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“: „Die Ministerin hat die notwendigen Stimmen im Kabinett für ihr irreführendes Tierwohllabel nur erhalten, weil sie ihre Blockadehaltung beim Insekten- und Pflanzenschutz sowie bei der Umschichtung der EU-Agrarsubventionen aufgegeben hat, nicht aber weil alle hinter diesem Label stehen“, sagt Landesdirektor Rüdiger Jürgensen.

Lesestoff:

[1] Mehr Bio durch mehr Umschichtung? https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/mehr-bio-durch-mehr-umschichtung.html

Roland Krieg; VLE

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