Langzeittransporte lebender Nutztiere

Landwirtschaft

Anträge zu Langzeittransporten jetzt im Agrarausschuss

Eine Dokumentation zu Langzeittransporten in Drittstaaten hat das Thema Tiertransporte erneut in die Schlagzeilen gebracht. Der Deutsche Raiffeisenverband hat sich im seinem Fachausschuss schon Ende des Jahres für ein Verbot von Langzeittransporten ausgesprochen.

Auf dem Weg in Drittstaaten stehen Versorgungspunkte zur Verfügung. Dennoch hat es vor allem an der bulgarischen Grenze zur Türkei lange Wartezeiten gegeben und Engpässe bei Verpflegung und verwahrloste Gebäude. Die FDP hat in dieser Woche einen Antrag im Bundestag eingereicht, „unwürdige Transporte zu stoppen“ und bezieht sich auf diese Dokumentation. Doch auch wenn Transport und Schlachtung innerhalb der EU ständig verbessert wurden, ist das in Drittstaaten wie beispielsweise dem Libanon nicht der Fall. Transporte zu Schlachtstätten mit niedrigeren Standards sollten generell unterbunden werden. Karlheinz Busen von der FDP forderte die Parlamentarier auf, dringend nötige Verbesserungen beim Tiertransport anzugehen und unwürdige Transporte zu stoppen.

Die Union will Versäumnissen nachgehen, denn „eigentlich“ dürften sie nicht vorkommen, sagt Alois Gerig. Der Transportplan regele den Tierschutz mit Verpflegung und Ruhepausen, das Navigationssystem kontrolliert die Fahrtroute und Sensoren messen die Innenraumtemperaturen. Auch im Nachhinein lassen sich Verstöße festmachen und bestrafen. Deutschland und Dänemark hatten bislang vergeblich die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden zu begrenzen versucht. Gerig spricht sich für ein Moratorium für Langzeittransporte aus. Ein generelles Verbot will er nicht, weil das auch wertvolle Zuchttiere beträfe. Die werden im Allgemeinen pfleglicher behandelt.

Susanne Mittag von der SPD wartete mit Zahlen auf, die auf eine Verschärfung des Themas in den letzten Jahren hinweisen. Die Zahl der langen Transporte hat sich vervielfacht und deren Dauer verlängert. Die entsprechende EU-Verordnung 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport sollte nach Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bei Transporten ins Ausland auf acht und bei Inlandstransporten auf vier Stunden begrenzt werden. Rechtlich müssen die Tierschutzregeln bis zum Bestimmungsort eingehalten werden. Eine von der EU eingesetzte Arbeitsgruppe arbeite noch nicht.

Alternativen gibt es. Alois Gerig plädiert für den Verkauf von Fleisch [1]. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion, benennt die Künstliche Besamung und den Embryonentransfer als Alternative für den Lebendtransport von Zuchttieren.

Die Überweisung in den Agrarausschuss wurde erst am Freitagmorgen ohne weitere Beratung durchgeführt. Mangels Beschlussfähigkeit konnte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau die Abstimmung am Donnerstagabend  nicht mehr durchführen.

Lesestoff:

[1] Das Deutsche Tierschutzgesetz verbietet das Schächten als Töten ohne Betäubung. Bei Nachweis einer Sachkunde kann die Behörde eine begrenzte Ausnahmegenehmigung erteilen. Generell heißt „halal“ auch nicht zwingend Schlachten ohne Betäubung. Der Dachverband der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIP) erlaubte mit dem Opferfest 2009 die Betäubung mit einem Elektroschock. http://www.ditib.de/detail1.php?id=176&lang=de Pro und Kontra Schächten im Judentum: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/2412 In der Parlamentsdebatte hat Friedrich Ostendorf (Bündnis 90/Die Grünen) bei der AfD-Fraktion diese Wissenslücke geschlossen.

Roland Krieg

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