LBV MV fordert verpflichtende Aufstallung in ASP-Risikogebieten

Landwirtschaft

Landesbauern MV fordern Ergänzung der Schweinepest-Verordnung

Die Aufstallung von Schweinen in Freiland- und Auslaufhaltung ist im aktuellen Fall in Brandenburg zumindest vom Biobetrieb im Landkreis Spree-Neiße ordentlich umgesetzt worden. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist vom Veterinäramt erlassen und kontrolliert worden.

Doch rechtlich ist die Pflicht nicht klar. In der Schweinepest-Verordnung ist die Aufstallung nur als „Kann-Bestimmung“ hinterlegt. Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommerns fordert daher die verpflichtende Aufstallung in die Verordnung aufzunehmen. Die Bauern sprechen sich auch für das Herauskaufen von Kleinstbeständen aus dem Risikogebiet auf und wollen ebenso die Schlachtanordnung gesetzlich geregelt wissen. Bei der Güterabwägung müsse der Schutz der deutschen Schweinebestände höher gewichtet werden,“ als die kontinuierliche Freiland- oder Auslaufhaltung partieller Schweinebestände“.  Die Forderung geht auf den Fachausschuss Vieh & Fleisch des Bauernverbandes zurück.

roRo

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