Lebendvieh und Fleisch nach dem Brexit willkommen

Landwirtschaft

EU gesteht Briten hohe Biosicherheit zu

Jährlich überqueren Lebendvieh und Fleisch in beide Richtungen den Ärmelkanal im Wert von über fünf Milliarden britische Pfund, etwa 5,7 Milliarden Euro. Damit der Handel nach dem Brexit am 31. Oktober ungestört weitergehen kann, hat die EU am Montag den Briten den Status eines „zulässigen Landes“ zugestanden. Der Agrarrat folgt damit den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses für Agrar vom vergangenen Freitag.

Die britische Agrar-Staatssekretärin Theresa Villiers zeigte sich erleichtert. Damit können die Exporteure und Importeure für Tiere und Tierprodukte wie Fleisch, Fisch und Molkereiprodukte  auf den Fortgang ihrer Handelsbeziehungen bauen.

In Falle eines ungeregelten Brexit müssen noch die zulässigen Zollstationen für diese Produkte benannt werden. Britische Exporteure brauchen jetzt nur noch ein vom Veterinär bescheinigtes Gesundheitszertifikat für ihre Export-Ware.

Am Montag hat das Ministerium für Umwelt, Ernährung und dem Ländlichen Raum eine ganze Reihe an Dokumenten veröffentlicht, wie Exporteure im Falle eines No-Deals Tiere, Obst, Gemüse und Pflanzen in die EU exportieren können.

roRo

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