Lokalanästhesie bei der Ferkelkastration?

Landwirtschaft

BMEL skeptisch gegenüber Lokalanästhesie

Das Kastrieren von Ferkeln ohne Betäubung läuft Ende 2018 aus. Derzeit gibt es drei alternative Methoden: Die Kastration unter Vollnarkose, die chemische Kastration und die Ebermast. Bayern hat zu Jahresbeginn eine vierte Möglichkeit vorgeschlagen, die aber vom Bundeslandwirtschaftsministerium skeptisch beurteilt wird.

In Baden-Württemberg und Bayern gibt es viele Ferkelerzeuger mit weniger als 250 Sauen. Die stehen aus Sicht des Bayerischen Bauerverbandes ab 2018 vor ungelösten Aufgaben. Eine Ebermast wird nicht mehr als 20 Prozent Marktanteil bekommen und eine Impfung mit „Substanzen, die in den Hormonhaushalt eingreifen“, fände keine Beachtung beim Konsumenten. Statt einer Vollnarkose dürfte auch eine Lokalanästhesie ausreichen. Nach einem Gutachten würde damit „ein tierschutzkonformer, praktikabler und wirtschaftlich tragfähiger Weg der Ferkelkastration eröffnet“, sagt Jurist Dr. Wolfgang Hansen. Das Tierchutzrecht fordert nicht ausdrücklich eine Vollnarkose.

Selbst Mittel stünden dafür bereit. Der Wirkstoff Procain ist derzeit in Deutschland zugelassen, der Wirkstoff Lidocain wird bei Hunden, Katzen und Pferden angewandt. In Schweden wird dieser Wirkstoff bei der Ferkelkatstration eingesetzt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Maria Flachsbarth aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hingegen sieht darin keine geeignete Alternative. In einer Antwort an den Unionsabgeordneten Hermann Färber verweist sie auf die uneinheitliche Bewertung in der wissenschaftlichen Literatur. Die Lokalanästhesie zeige keine ausreichende Wirkung für eine wirksame Schmerzausschaltung und die Applikation selbst verursache Schmerzen. Bei richtiger Anwendung von geeigneten Wirkstoffen könne auf der anderen Seite eine „gute analgetische Wirkung bei der Fekelkastration erreicht werden“, sagen andere Gutachten. Selbst die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA hält sie für praktikabler und empfiehlt sie in Kombination mit einer Schmerzausschaltung (Analgesie). Den Vorteilen eines geringeren Apparateaufwandes und das Fehlen einer Nachschlafphase stehe aber die geringere Wirkung entgegen.

„Grundsätzlich ist das Verfahren der lokalen Anästhesie bei der Ferkelkastration auch in Deutschland zulässig“, bestätigt Flachsbarth. Auch der Landwirt dürfe sie selbst durchführen. Es gebe aber derzeit „kein Lokalanästhetikum nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration“. Unabhängig davon stehen mit den drei genannten Methoden „geeignete Alternativen“ zur Verfügung.

Roland Krieg

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