Maifrost schädigt Württemberger Wein

Landwirtschaft

Wein: Maifrost und Antrag für die Steillage

Auch in Berlin war es in dieser Woche morgens empfindlich kalt – alles andere als ein warmer Frühling. In der Nacht zu Mittwoch gab es in Württemberg sogar Frost. Dieser hat in den Weingärten einen erheblichen Schaden angerichtet, teilt das baden-württembergische Ministerium mit. In einigen Regionen, wie dem Taubertal, habe es sogar Totalausfälle gegeben.
Gelassener sieht es Hermann Hohl, Präsident des Weinbauverbands Württemberg: „Wir müssen abwarten, wie die Vegetation dieses Jahr verläuft. Es kann noch viel passieren bis zum Herbst.“
Stefan Steffen, Kellermeiste der Becksteiner Winzer eG hingegen sieht schwarz: „ 95 Prozent der Erstreben, die ausgetrieben haben, sind erfroren. Wir sind deprimiert.“ Eine Chance auf normale Ernte sieht er nicht mehr, gerade noch 50 Prozent seien möglich. Hoffnung setzt er auf die kommende Woche, dann treiben die Zweitreben aus.
Besonders getroffen habe es die Sorten Dornfelder und Acolon, während Schwarzriesling und Riesling den Kälteeinbruch gut überstanden haben.

Antrag für die Steillage

Längerfristig als um das Wetter sorgen sich, nicht nur die badischen und württembergischen, Winzer um ihre Steillagen. In spanischen Toledo tagte die Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV), die sich auf die Weinmarktreform der EU vorbereiten. Im nächsten Jahr folgt eine Halbzeitbewertung. Vor allem die Winzer mit Steillagen fürchten um ihre Zukunft. Friedlinde Gurr-Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, sagte im Nachgang der Vollversammlung: „Der Steillagenanbau ist auch ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau.“ Gegenüber dem globalisierten Rebenanbau sind die Steillagen nicht wettbewerbsfähig. Daher müsse die Förderung des Rebenanbaus an den Hängen weitergeführt werden.
In einem gemeinsamen Antrag fordert die Vollversammlung nicht nur die Fortführung des Anbaustops für Reben, sondern eine stärkere Förderung. Der Anbaustopp alleine reiche nicht aus. Die Fördertatbestände der ersten Säule sollten ausgebaut und als ein eigenständiges Maßnahmepaket weiter entwickelt werden. So könnten der Wiederaufbau und der Erhalt von Terrassen und Trockenmauern sowie der Erosionsschutz gefördert werden.
Die AREV sieht in den Förderprogrammen der zweiten Säule keine Erfolge. Die Kosten für die betrieblichen Aufwendungen überstiegen oft den Betrag der möglichen finanziellen Zuwendungen. Als wichtigsten Beitrag sieht der gemeinsame Antrag an die EU vor, die Steillagen in die strukturell benachteiligten Gebiete einzubeziehen und eine Ausgleichszulage für ihre Bewirtschaftung zu schaffen.

roRo (Text und Foto)

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