Maifrost schädigt Württemberger Wein
Landwirtschaft
Wein: Maifrost und Antrag für die Steillage
Auch in Berlin war es in dieser Woche
morgens empfindlich kalt – alles andere als ein warmer Frühling. In der Nacht
zu Mittwoch gab es in Württemberg sogar Frost. Dieser hat in den Weingärten
einen erheblichen Schaden angerichtet, teilt das baden-württembergische Ministerium
mit. In einigen Regionen, wie dem Taubertal, habe es sogar Totalausfälle
gegeben.
Gelassener sieht es Hermann Hohl, Präsident
des Weinbauverbands Württemberg: „Wir müssen abwarten, wie die Vegetation
dieses Jahr verläuft. Es kann noch viel passieren bis zum Herbst.“
Stefan Steffen, Kellermeiste der Becksteiner
Winzer eG hingegen sieht schwarz: „ 95 Prozent der Erstreben, die ausgetrieben
haben, sind erfroren. Wir sind deprimiert.“ Eine Chance auf normale Ernte sieht
er nicht mehr, gerade noch 50 Prozent seien möglich. Hoffnung setzt er auf die
kommende Woche, dann treiben die Zweitreben aus.
Besonders getroffen habe es die Sorten
Dornfelder und Acolon, während Schwarzriesling und Riesling den Kälteeinbruch
gut überstanden haben.
Antrag für die Steillage
Längerfristig als um das Wetter sorgen sich,
nicht nur die badischen und württembergischen, Winzer um ihre Steillagen. In
spanischen Toledo tagte die Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen
(AREV), die sich auf die Weinmarktreform der EU vorbereiten. Im nächsten Jahr
folgt eine Halbzeitbewertung. Vor allem die Winzer mit Steillagen fürchten um
ihre Zukunft. Friedlinde Gurr-Hirsch, Staatssekretärin im Ministerium für
Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, sagte im Nachgang der Vollversammlung:
„Der Steillagenanbau ist auch ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal
für den europäischen Weinbau.“ Gegenüber dem globalisierten Rebenanbau sind die
Steillagen nicht wettbewerbsfähig. Daher müsse die Förderung des Rebenanbaus an
den Hängen weitergeführt werden.
In einem gemeinsamen Antrag fordert die
Vollversammlung nicht nur die Fortführung des Anbaustops für Reben, sondern
eine stärkere Förderung. Der Anbaustopp alleine reiche nicht aus. Die
Fördertatbestände der ersten Säule sollten ausgebaut und als ein eigenständiges
Maßnahmepaket weiter entwickelt werden. So könnten der Wiederaufbau und der
Erhalt von Terrassen und Trockenmauern sowie der Erosionsschutz gefördert werden.
Die AREV sieht in den Förderprogrammen der
zweiten Säule keine Erfolge. Die Kosten für die betrieblichen Aufwendungen
überstiegen oft den Betrag der möglichen finanziellen Zuwendungen. Als
wichtigsten Beitrag sieht der gemeinsame Antrag an die EU vor, die Steillagen
in die strukturell benachteiligten Gebiete einzubeziehen und eine
Ausgleichszulage für ihre Bewirtschaftung zu schaffen.
roRo (Text und Foto)