Mais: Es geht um die Schuldfrage

Landwirtschaft

Klage gegen NI und Appell an Pioneer

Die Vermischung von konventionellem Mais mit gentechnischverändertem Mais NK603 geht weiter. Das Netzwerk „GEN-Klage“ hat zusammen mit dem Umweltinstitut München und der niedersächsischen Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen eine Klage gegen die Landesregierung wegen illegaler Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen erhoben. Die Bundesländer hätten sich verpflichtet spätestens zum 31.3. eines Jahres das Saatgut auf Verseuchung zu prüfen, damit kontaminiertes Material vor der Aussaat zurückgerufen werden kann, sagte der agrarpolitische Sprecher Christian Meyer der Grünen. Da Niedersachsen das nicht getan hat, müsse das Bundesland jetzt zur Verantwortung gezogen werden. Agrar- und Umweltministerium hätten über Wochen hinweg die Berichte nicht bearbeitet und keine Vorwarnung herausgegeben. Allein das „Verschleppen“ der Information an die betroffenen Landwirte von Mitte Mai auf Anfang Juni habe bundesweit zu Ernteausfällen von über 1,3 Millionen Euro geführt. Hinzu kommen weitere mögliche Schäden bei Imkern und dem Ökologischen Anbau. "Auch kleine Spuren von Gentechnik führen zu einer erheblichen Gefahr der unkontrollierten Ausbreitung und der Beeinträchtigung einer gentechnikfreien Landwirtschaft und Imkerei", sagte Christiane Lüst von „GEN-Klage“.

Schadensersatz gefordert
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in dieser Woche hingegen Schadensersatz von Pioneer gefordert, dem Saatgutunternehmen, dass den Mais in Verkehr gebracht habe. Die gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen dürften nicht auf dem Rücken der Landwirte ausgetragen werden. Seitdem das Land Niedersachsen die Firma Pioneer Ende April über die Ergebnisse ihrer Untersuchungen informiert hat „schieben sich die Behörden und Pioneer gegenseitig die Schuld zu“. In der Zwischenzeit mussten die Landwirte den ausgesäten Mais wieder einpflügen. Da Pioneer schon früh Schadensersatz abgelehnt hat, will der den Landwirten zur Seite stehen, die gegen Pioneer klagen wollen.

Auf EU-Ebene hat sich bei Neuzulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen nichts Neues ergeben. Die Europäische Lebensmittelbehörde sah bei sechs GVO-Maissorten keine Bedenken, der EU-Agrarrat am Dienstag hingegen keine Mehrheit für oder gegen die Zulassung. Jetzt muss sich die Kommission damit befassen. Die Branche der Biotechnologie ist sich nun sicher, dass die EU-Kommission die Maissorten zulassen werde, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. NK603 gehört nicht dazu.

Saatgut „ohne Befund“
„Unser saatgut entspricht den gesetzlichen Anforderungen und ist voll verkehrsfähig“, sagte Pioneer-Manager Ulrich Schmidt bereits Anfang Juni dem Stader „Tageblatt“. Pioneer glaubt, dass das niedersächsische Landeslabor falsch gemessen hat. Gleich nachdem das Umweltministerium am 27. April eine vorläufige Vorwarnung herumgeschickt hat, bezweifelte der Saatguthersteller die Werte. Wie NK603 in die Maisaat gekommen ist, sei „unerklärlich“. Auch Pioneer hat rechtliche Schritte eingeleitet.

roRo

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