Marktordung und Tierwohl im Bundestag

Landwirtschaft

Marktordung und Tierwohl im Bundestag

Gemeinsame Marktordnung

Mit der Anpassung des Marktorganisationsgesetzes, des Agrarmarktinfrastrukturgesetzes, des Milch- und Margarinengesetzes sowie des Weingesetzes an die seit dem 01. Januar geltende Gemeinsame Marktordnung der EU werden die Regeln für außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung gegen Marktstörungen in Kraft gesetzt. Das könnte im Fall von Tierseuchen, bei schwindendem Vertrauen der Verbraucher oder Krankheitsausbrüchen wie bei EHEC sein. Der Bundestag hat mit allen Fraktionen das Gesetz einstimmig angenommen. Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir Grünen stimmen dem Gesetz auch zu, und auch nur, damit es endlich in Kraft tritt.“

Artgerechte Tierhaltung

Die Regierungskoalition hat zwei Anträge der Opposition zum Oberthema artgerechte Tierhaltung abgelehnt. Grundlage ist die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses, der sich mit dem Antrag der Linksfraktion gründlich Zeit gelassen hat. Die Linke hatte schon im Sommer 2014 den Antrag zu Obergrenzen gestellt, die als Nutztierbestandsobergrenzen pro Standort (epidemiologische Einheit) und als Bestandsdichte für Regionen gelten sollten. Die Grünen rückten dem Thema mit der Definition einer flächengebundenen Tierhaltung nahe.

Obergrenzen können wissenschaftlich begründet werden, sagte Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitischer Sprecherin der Linksfraktion und verweist auf die Notwendigkeit lebendiger Dörfer im ländlichen Raum. Außerdem sei „Ostdeutschland kein Gülleerwartungsland“, für Regionen, denen für die Gülleverwertung die Fläche ausgegangen ist. Die Region befindet sich zwischen Nordsee und Ruhrgebiet, wo nach Aussage von Ostendorff der Gülletourismus mittlerweile größer als der Reisetourismus geworden sei. Mit der Größe der Bestände nehme die Betreuungsintensität ab. Ostendorff kritisiert „Tierwohlminister“ Christian Schmidt, weil der das Nutztiergutachten des Wissenschaftlichen Beirates nicht umsetze.

Dieter Stier von der CDU sieht keinen Zusammenhang zwischen Bestandsgröße und Tierwohl, sondern fürchtet um den Fortbestand der Tierhaltung. Aktuelle Beispiele, wie die Charta der Geflügelwirtschaft zeigten, dass die Sektoren Eigenverantwortung übernähmen. Landwirt Johannes Röring (CDU) wehrt sich gegen die „Dauerkritik“ an den Landwirten, die mittlerweile mehr schmerze als die anhaltende Marktkrise. In den Tierhaltungsregionen boome die Wirtschaft. Röring bedauerte, dass der Lebensmittelhandel die Initiative Tierwohl finanziell nicht aufstockt, um den Landwirten auf der Warteliste eine Beteiligung zu ermöglichen.

Roland Krieg

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