Martinstag ist Zahltag

Landwirtschaft

Boden ist unvermehrbar

> Viele Produktionsfaktoren sind vermehrbar: Maschinen, Arbeit und Kapital können von außen nach Bedarf hinzugenommen werden. Boden als landwirtschaftliche Nutzfläche ist, sofern einmal komplett aufgeteilt, praktisch nicht mehr aufteilbar. Produktivitätssteigerungen müssen in der Fläche erzielt werden und nicht über die Fläche.

Bodenmarkt
Bodenpreise variieren jedoch stark nach der Bodengüte, Nutzungsart und regionaler Lage. In Ostdeutschland liegen die Kaufpreise für einen Hektar Land bei etwa 3.600 Euro, in alten Bundesgebiet wurden nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes 16.800 Euro bezahlt. Zwar wechseln rund 100.000 Hektar jährlich den Besitzer, doch im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Nutzfläche ist das nur ein Anteil von 0,6 Prozent. Immerhin sind 63 Prozent des genutzten Bodens als Alternative des Kaufs gepachtet. Mit über 80 Prozent liegen die Pachtanteile in den neuen Bundesländern am höchsten. In den alten Bundesländern liegt der Anteil zwischen 50 und 68 Prozent, wobei die Bayern mit 39,7 Prozent das meiste eigene Land bewirtschaften. Für ein Hektar Ackerland zahlen Bauern bundesweit im Schnitt 173 Euro, für Dauergrünland 119 Euro pro Jahr.

Die Pacht ist fällig
Der Martinstag am 11. November ist immer noch der traditionelle Fälligkeitstermin für Pachtzahlungen, so die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. In früheren Zeiten war an diesem Tag der Zehnte fällig, der in Form von Naturalien an den Grundherrn entrichtet werden musste, was natürlich erst nach der Ernte möglich war. Auch die noch bis ins letzte Jahrhundert übliche Verpachtung von Äckern und Wiesen gegen Naturalien war an diesen Termin gebunden.
Auch heute noch suchen viele Landwirte um den Martinstag herum ihre Verpächter auf, um den Pachtzins persönlich zu überbringen. Diese Tradition bietet die Gelegenheit, die guten Beziehungen zum Verpächter zu pflegen und natürlich auch, sofern keine längerfristige Bindung besteht, den Pachtpreis neu auszuhandeln.
Verpachtet werden landwirtschaftliche Grundstücke heute fast ausschließlich gegen einen jährlich zu zahlenden festen Geldbetrag. Die früher weit verbreitete Bindung des Pachtzinses an die Preise landwirtschaftlicher Produkte, mit der sich die Pächter gegen die Folgen der Geldentwertung absichern wollten, ist heute fast verschwunden. Sinkende Agrarpreise trotz Inflation haben diese Klauseln wirkungslos gemacht.
Nach wie vor werden die allermeisten Pachtverträge mündlich abgeschlossen und per Handschlag besiegelt. Nur bei größeren Pachtflächen und vor allem bei der Verpachtung ganzer Höfe sind schriftliche Pachtverträge üblich. Auf Grund der in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens oder auch Hessens über lange Zeit üblichen Realteilung bei der Erbfolge befinden sich viele landwirtschaftliche Grundstücke im Eigentum von Nichtlandwirten. Auch der immer noch anhaltende Strukturwandel, infolge dessen aufgebende Betriebe ihre Eigentumsflächen an andere Landwirte abgeben, hat dazu beigetragen, dass der Pachtflächenanteil in diesen eher kleinstrukturierten Gebieten weiter zunimmt.

VLE

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