Mast kranker Tiere?

Landwirtschaft

Remmel spricht von massivem Antibiotika-Problem

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann kam seinem Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen letzte Woche im Landtag mit Details über den Antibiotika zuvor. Doch Johannes Remmels Daten müssen sich nicht hinter denen aus Niedersachsen verstecken. Am Dienstag hat Remmel die Daten aus der Studie der Öffentlichkeit vorgestellt.

1. 96,4 Prozent der Tiere aus den untersuchten Bestände erhielten Antibiotika. Die antibiotikafreie Hähnchenmast wurde nur bei 17 Prozent der Mastdurchgänge festgestellt. In 83 Prozent der Zuchtdurchgänge erfolgte der Einsatz von Antibiotika.

2. Bei den untersuchten Zuchtdurchgängen kamen über die Lebensdauer der Tiere (30 bis 35 Tage) eine Vielzahl von Wirkstoffen zum Einsatz, teilweise bis zu 8 verschiedene Antibiotika. Im Durchschnitt wurden 3 verschiedene Wirkstoffe pro Durchgang verabreicht.

3. Die Dosierung mit Antibiotika betrug bei 53 Prozent der Behandlungen nur 1 bis 2 Tage und lag damit außerhalb der Zulassungsbedingungen für bestimmte Antibiotika. In Einzelfällen musste eine Behandlungsdauer von 26 Tagen festgestellt werden. Im Durchschnitt wurden den Tieren 7,3 Tage lang Antibiotika verabreicht.

4. Bei kleineren Betrieben (< 20.000 Tiere) und bei besonders langer Züchtungsdauer (> 45 Tage) konnte der Zusammenhang festgestellt werden, dass in solchen Betrieben der Einsatz von Antibiotika unterdurchschnittlich war. Dieser Trend verläuft allerdings nicht linear.

Für Remmel sind die Ergebnisse eindeutig: „Wir haben ein massives Antibiotika-Problem in der Massentierhaltung.“ Der Einsatz von Antibiotika sei zur Regel und gängigen Praxis geworden, so Remmel weiter. Geflügelwirtschaft und Koalition hätten jahrelang weisgemacht, dass der Einsatz von Antibiotika nur die Ausnahme sei. Dem widerspreche die Studie, die nach Remmel auf ganz Deutschland übertragbar sei. Angesichts der eingesetzten Arzneimenge spricht Remmel von „Wachstumsdoping“.

NRW-Aktionsplan

Johannes Remmel hat gleichzeitig einen umfangreichen Aktionsplan vorgestellt:

1. Nationaler Antibiotika-Reduktionsplan:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Nationalen Antibiotika-Plan mit festen Reduzierungszielen für den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen vorzulegen. Dazu muss neben einer verbindlichen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft auf einem Antibiotika-Gipfel auch ein Anreiz-System für die Landwirtschaft geschaffen werden, auf den Einsatz von Antibiotika zu verzichten.

2. Transparenz statt Verschleierung

Die Bundesländer brauchen Daten, um handeln zu können und Fehlentwicklung frühzeitig zu erkennen. Die Bundesregierung muss deshalb das Arzneimittelgesetz (AMG) und die entsprechende DIMDI-Arzneimittelverordnung ändern. Nur durch diese Änderung können Daten über die Abgabe von Antibiotika und anderen Stoffen mit pharmakologischer Wirkung durch die Arzneimittelhersteller und Großhändler an die einzelnen Tierarztpraxen den Ländern zur Verfügung stehen. Remmel: „Ich erwarte, dass Bundesministerin Aigner dies noch in den nächsten beiden Monaten macht. Ansonsten werden wir über den Bundesrat die Initiative ergreifen.“

3. Verbindlichkeit von Leitlinien

Die NRW-Landesregierung fordert zudem die Leitlinien, mit denen der Stand der veterinärmedizinischen Wissenschaft beschrieben wird, rechtlich verbindlich zu verankern. Die Bundesregierung muss daher endlich den Entwurf einer Änderung der tierärztlichen Hausapothekenverordnung vorlegen, der die rechtlich eindeutige Verbindlichkeit vorsieht.

4. Risikoorientierte Überwachung

Die Erkenntnisse, die im Rahmen der NRW-Studie gewonnen wurden, müssen Eingang in die Risikobewertung und in die Betriebsüberwachung finden. Dabei soll das weitere Vorgehen eng mit den Überwachungsbehörden aus den Kreisen und kreisfreien Städten – aber auch Länder übergreifend – abgestimmt werden.

5. Schärfere Kontrollen in NRW

Das NRW-Verbraucherschutzministerium wird künftig die Antibiotikaanwendung im Rahmen der Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung regelmäßig von den dafür zuständigen Amtstierärzten in den Kreisen und kreisfreien Städten überprüfen lassen. Insbesondere ist dabei die Einhaltung der vorgeschriebenen Anwendungszeiträume bei Antibiotika zu überprüfen. Gibt es Indizien für Verstöße, müssen die Amtstierärzte diesen konsequent nachgehen und nötigenfalls Bußgeldverfahren einleiten. Bei strafrechtlicher Relevanz des Verstoßes wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft übergeben.

6. Stärkere Überprüfungen des Antibiotika-Einsatzes

Im Rahmen des risikoorientierten Ansatzes ist dabei auch der Arzneimitteleinsatz ausgehend von den tierärztlichen Hausapotheken und in den landwirtschaftlichen Betrieben durch die zuständigen Behörden verstärkt auf Plausibilität zu prüfen.

7. Tierschutz muss gestärkt werden

Neben der arzneimittelrechtlichen Würdigung muss auch der tierschutzrechtliche Aspekt in der Gesamtbewertung des Einsatzes von Antibiotika in der Hähnchenmast Berücksichtigung finden. Ergänzend zu den bisherigen Daten soll daher das LANUV die tierschutzfachlichen Kriterien durch eine gesonderte Abfrage bei den Kreisordnungsbehörden erfassen.

8. Prüfung neuer Lebensmittelkennzeichnungen

NRW prüft derzeit auch, ob ein Anreizsystem für die Betriebe geschaffen werden kann, weniger Antibiotika einzusetzen. In diesem Zusammenhang soll zudem geprüft werden, inwieweit eine Lebensmittelkennzeichnung "Mit/Ohne Antibiotika-Behandlung" als Qualitätsmerkmal auf alle gehaltenen Tiere ausgeweitet werden kann, die ohne Antibiotika-Einsatz behandelt wurden.

9. Schutz der Umwelt vor Bioaerosole

Es steht fest, dass Hähnchenmastanlagen Bioaerosole (d.h. Bakterien, Viren, Pilze etc.) emittieren. In welchem Umfang von Hähnchenmastanlagen auch multiresistente Keime in die Umgebung emittiert werden, soll Gegenstand weiterer Untersuchungen durch das LANUV werden, aus der ggf. auch eine Bundesratsinitiative hervorgehen kann.

DBV und Geflügelwirtschaft wollen prüfen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) wollen die Angaben erst einmal durch ein eigenes Monitoring-Programm prüfen. Man nehme die Ergebnisse sehr ernst, erklärten DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born und ZDG-Geschäftsführer Dr. Thomas Janning. Deshalb soll innerhalb des QS-Systems in Abstimmung mit der Tierärzteschaft dieses Programm realisiert werden, „auf dessen Grundlage der im EU-Vergleich ohnehin niedrige Antibiotika-Einsatz weiter minimiert werden soll.“
DBV und ZDG weisen darauf hin, dass auch weiterhin kranke Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu behandeln sei. Beide Verbände weisen ebenfalls darauf hin, dass das Geflügelfleisch bedenkenlos verzehrt werden kann. Vor der Schlachtung werden die Tiere vom Tierarzt kontrolliert und zwischen der letzten Antibiotikagabe und der Schlachtung sind gesetzliche Wartezeiten definiert. Die Studie solle nicht im Zusammenhang mit der Bildung von Antibiotikaresistenzen missbraucht werden.
Beide Verbände sind der Meinung, dass die Studie keine verlässliche Auswertung zulasse. Das müsse man nun nachholen, so Dr. Born.

Lesestoff:

Die Ergebnisse der NRW-Studie finden Sie unter www.antibiotikastudie.nrw.de

Aigners Antibiotika-Maßnahmeplan

Roland Krieg

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