Mautpflicht für Traktoren in Belgien

Landwirtschaft

Landwirte müssen auf Mautpflicht in Belgien achten

In Belgien müssen für den Güterverkehr Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen Maut bezahlen. Das gilt auch für Traktoren. Die Fahrzeuge müssen mit einer „Onboard Unit“ (OBU) ausgestattet sein, die permanent angeschaltet bleiben muss. Darauf weisen die belgischen Behörden hin. Die Verwendung von OBU wird kontrolliert und die Nichtnutzung sanktioniert.

Das gilt auch für deutsche Landwirte, die in Belgien öffentliche Straßen befahren. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband hat jetzt darauf hingewiesen, dass Landwirte für Schlepper, die ausschließlich in der Landwirtschaft, dem Gartenbau und in der Fischerei eingesetzt werden, eine Ausnahmegenehmigung erhalten können. Die ist dringend nötig, denn die Belgier kassieren bei Nicht-Nutzung der OBU und bei fehlender Ausnahmegenehmigung 1.000 Euro Bußgeld. Die Befreiung kann im Internet beantragt werden.

Lesestoff:

Mautpflicht-Info: http://www.viapass.be/de/

Befreiungsantrag: https://www.exemption.sofico.org/stark-exoneration/de/

roRo; Foto: roRo

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