Mehr Abstand - weniger Kontrollen
Landwirtschaft
Gentechnikgesetz offiziell vorgestellt
Vor den großen Ferien hat Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer im Berliner Doppelpack das neue Biomasse-Forschungszentrum und die Novelle zum Gentechnikgesetz in Berlin vorgestellt. Details über das Gentechnikgesetz sind Ende der letzten Woche bereits bekannt gewesen.
„Zeit für eine junge Technologie“
„Wir haben uns Zeit genommen, weil es eine junge Technologie ist und viele Fragen gibt“, fasste Seehofer zusammen. Im Vordergrund stünden „Schutz der Umwelt und des Menschen, Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher sowie Koexistenz“. Für Seehofer ist es am wichtigsten, dass die Forschung gefördert und gestützt wird, weswegen es immer wieder Freisetzungsversuche geben werde. Mit den unterschiedlichen Abstandsregelungen seien Vorgabe gegeben, die den Namen Koexistenz auch wirklich verdiene.
Zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Ulrich Kelber und dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU, Peter Bleser, erklärte Seehofer, warum die Abstände jetzt auf 150 und 300 Meter festgesetzt wurden. Der höhere Abstand zum ökologischen Landbau sei eine Hommage an den sensibleren Markt. Beide Abstände seien ausreichend, um den Druck aus der Haftungsfrage zu nehmen und die Anzahl der Kontrollen auf Gentechnikfreiheit zu minimieren. Jetzt sei eine Koexistenz gewährleistet, die „in der Regel“ keine Verunreinigung nach sich zieht.
Wohl aber sind es „atmende Abstandsregelen“, so Kleber. Wenn es neue Erkenntnisse gibt, wie beispielsweise über toxische Auswirkungen auf Bodenlebewesen, dann müssen die Abstände neu geregelt werden.
Kleber, Bleser und Seehofer wiesen erneut darauf hin, dass die Abstände nur für Mais gelten. Regeln für die Reinigung von Ernte- und Transportfahrzeugen gelten für alle Kulturpflanzen, die Abstände aber nur für Mais. Wenn der Anbau von Kartoffeln genehmigt werden würde, dann müssten neue Regeln her. Abstandswerten würden das aber nicht sein, weil die Kartoffeln sich im Boden über Knollen vermehrt. Raps stößt bei allen Vertretern auf Skepsis, weil der Kreuzblütler ausgesprochen kreuzungswillig ist.
Das Gesetz könne der Gentechnik „zum Durchbruch“ verhelfen, glaubt Peter Bleser.
„Ohne Gentechnik“
Im Herbst will die Bundesregierung mit der Umsetzung des Gesetzes auch eine Vorlage für die „Novel Food“-Verordnung bereit halten. Die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ soll sich an die EU-Ökoverordnung anlehnen und tierische Produkte nur dann umfassen, wenn sie ausschließlich mit Futter ohne gentechnische Veränderung produziert wurden. Sind Vitamine zugesetzt, die gentechnisch veränderte Mikroorganismen hergestellt haben, dann müsse das nicht extra gekennzeichnet werden.
Für Ulrich Kelber sichern diese Regelungen den Markt für gentechnikfreies Futter. Einige Futterhersteller, wie Raiffeisen in Würzburg, bedienen diese Marktlücke bereits. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zeigte sich am Nachmittag darüber erfreut: „Das Warenangebot von Produkten aus gentechnikfreiem Anbau wird größer“, sagte Referentin Jutta Jaksche.
DBV rät vom Anbau ab
Der lange Weg zum Gentechnikgesetz war für Seehofer ein Erfahrungsprozess. Zunächst war er davon überzeugt, dass es eine Versicherungslösung für etwaige Schäden geben könne, doch in dem Fachgespräch über Haftungsfragen im Mai 2007 zeigte die Versicherungsbranche die Grenzen auf: Das Risiko ist nicht kalkulierbar und deswegen gebe es kein Angebot. Einen aus Steuergeldern gespeisten Haftungsfonds lehnte Seehofer erneut ab.
Der Bundesminister zeigte sich zuversichtlich, dass die „junge Technik“ noch manche Überraschungen bereit halte. Auch bei der so genannten roten Gentechnik in der Humanmedizin mussten zunächst viele Widerstände überwunden werden. Man müsse an die weltweite Ernährungssicherheit und an die Energiepflanzen denken.
Der Deutschen Bauernverband (DBV) riet gestern Nachmittag vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erneut ab. Ihm ist die verschuldungsunabhängige Haftung ein Dorn im Auge: „Wer die gute fachliche Praxis einhalte, dürfe nicht mit Haftungsrisiken belastet werden.“ Des Weiteren fordert der DBV eine einheitliche Abstandsregelung für alle Bauern.
Roland Krieg; Foto: roRo