Mehr Geld für die zweite Säule

Landwirtschaft

Verbände fordern maximale Umschichtung aus der ersten Säule

Die erste Säule der Agrarpolitik umfasst die nach Fläche berechneten Direktzahlungen aus Brüssel an die landwirtschaftlichen Betriebe. Darin enthalten sind Umweltkoppelungen, die über Vorschriften des Cross Compliance festgelegt sind. In der zweiten Säule fließen Gelder für Klima- und Umweltpolitik sowie Finanzierungen für den ländlichen Raum.

Die Mitgliedsländer können bis zu 15 Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite stecken – Deutschland hat sich für eine Modulation im Umfang von 4,5 Prozent entschieden. Bis 2019. Dann könnte erhöht werden.

Für einige Verbände ist das Pflicht. Deshalb fordern neben dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, Greenpeace, der Naturschutzbund und World Wildlife zusammen mit dem Bundesverband der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit 1.800 Unternehmen mit zahlreichen kommunalen Unternehmen die maximale Umschichtung.

„Würde die Bundesregierung jetzt die vollen 15 Prozent umwidmen, stünden den heimischen Landwirten, die sich für Tiere und Umwelt einsetzen, ab 2019 jährlich rund 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung“, heißt es in einem am Freitag vorgelegten Positionspapier. Entscheidend aber sei die Kopplung der Gelder für Öko-Betriebe, Agrarumweltmaßnahmen, Gewässer-, Klima- und Tierschutz. Die Verbände sehen in der Umschichtung ein Plus, weil diese Mittel dann zu 100 Prozent von der EU finanziert werden und der Bund keinen weiteren Cent für eine Ko-Finanzierung ausgeben müsste.

Wegen leerer Landeskassen haben Bundesländer etliche Programme bereits gestoppt. So hat das Saarland die Förderung aller Neuanträge für das ökologische Anbauverfahren ab 2016 beendet. Seit 2015 gibt es in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hessen wegen Überzeichnung keine Fördergelder mehr für beispielsweise die Agrarumweltmaßnahme „Vielfältige Kulturen“ mehr. Bayern hat einen Förderstopp für bestimmte Maßnahmen in der extensiven Grünlandnutzung im Jahr 2015 eingeleitet (betriebszweigbezogene Maßnahmen B20 bis B23 und einzelflächenbezogene Maßnahmen B30, B40, B41, B51 und B52). Die Förderstopps sind generell deutliche Hemmnisse bei der Nutzung von Agrarumweltmaßnahmen, da sie Signale in Richtung fehlender Planungssicherheit aussenden.

Ohne zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft würden Deutschland und Europa ihre Klima- und Nachhaltigkeitsziele verfehlen. Skeptisch sind die Verbände gegenüber dem neu eingeführten Greening in der ersten Säule. Das wird als ineffizient bewertet und genüge der Ökologisierung der Landwirtschaft nicht.

Der BDEW beteiligt sich an dem Positionspapier, weil Wasser eines seiner Hauptthemen ist. So erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Es sind mehr Anstrengungen im Gewässerschutz notwendig. Landwirte, die keine chemisch-synthetischen Pestizide verwenden und Nährstoffüberschüsse vermeiden, sollten honoriert werden.“

Der Angriff auf die erste Säule wird in der Landwirtschaft abgelehnt, weil, vor allem vor dem Hintergrund der aktuell dauerhaft niedrigen Preise, die Direktzahlungen für die Landwirte einkommenswirksam sind. Demgegenüber argumentieren die Verbände, dass trotz hoher Flächenwirkung der Landwirtschaft auf fast der Hälfte des Landes die Wirtschaftskraft lediglich bei 0,8 Prozent der Bruttowertschöpfung liege. Vor allem bei den Parametern Biodiversität, Boden und Klima steige nach Angaben des SRU-Sondergutachtens „Umweltgutachten der Landwirtschaft“ die Belastung durch die Landwirtschaft.

Die Zahlungen aus der ersten Säule landen zudem zu 40 Prozent beim Verpächter und können keine Umweltwirkung entfalten. Einzelstudien zeigten., dass sinkende Direktzahlungen zu sinkenden Pachtpreisen und zur Kostenentlastung der Pächter führen könnten. Auch Cross Compliance und Greening hätten keine wirksamen Effekte. Die Auswahl der Flächen erfolge nicht aus ökologischen, sondern aus ökonomischen Erwägungen heraus.

Lesestoff:

Das Positionspapier finden Sie unter anderem unter www.bdew.de

Roland Krieg

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