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Landwirtschaft
Änderung des Fischetikettierungsgesetz
Wer möchte heute schon einen gut aussehenden Fisch aus dem Fanggebiet 61 auf dem Teller haben? Die FAO hat die Meere in Fanggebiete unterteilt. Das mit der Nummer 61 bezeichnet den Nordwest-Pazifik vor Japan. Seit Fukushima nicht mehr das Premiumgebiet für den Fischfang.
Darüber wurde am Donnerstag spät in der Nacht aber nicht im Bundestag debattiert. Durch die EU-Verordnung 1379/2013 über die Gemeinsame Marktordnung für Fischereierzeugnisse müssen ergänzende Angaben auf das Etikett geschrieben werden. Es geht hier um die beiden Fanggebiete 27 (Nordostatlantik) und 37 (Mittelmeer und Schwarzes Meer). Hier wünscht sich die Bundesregierung differenzierte Angaben. Da verschiedene Fangmethoden die Meere unterschiedlich belasten, sollte auch die Fanggeräte-Kategorie angegeben werden. Herkunftsangaben sollen auch für die Binnenfischerei und für Aquakulturbetriebe notwendig. Der Parlamentarische Beirat für Nachhaltigkeit hat dem Gesetz eine Nachhaltigkeitsrelevanz bescheinigt.
Die CDU/CSU-Fraktion erfreute sich im Agrarausschuss über die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben und empfand diese Maßhaltung als „sehr wohltuend“. Zudem sei bei der Kennzeichnungsregelung auf Praktikabilität geachtet worden.
Aus Sicht der Sozialdemokratie könne der Verbraucher mit den Zusatzangaben seinen Wunsch nach nachhaltigem Einkauf leichter erfüllen.
Dieser Punkt ist für Die Linken ausschlaggebend gewesen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen. Bestehende Fischerei-Siegel seien immer noch nicht transparent genug und erforderten Nachbesserungsbedarf. Vor allem die schlechten Arbeitsbedingungen in der asiatischen Fischerei ist den Grünen ein Dorn im Auge. Der Kunde könne das bislang nur über das Fanggebiet und nicht über eine entsprechende Kennzeichnung erkennen. Die Partei enthielt sich bei der Abstimmung im Agrarausschuss.
Mit diesem Abstimmungsverhältnis wurde das Fischetikettierungsgesetz auch im Plenum angenommen.
roRo