Mehr Schadensersatz bei Wolfsschäden

Landwirtschaft

Landwirte erhalten Entschädigung bei Schäden durch den Wolf

Nach mehr als 100 Jahren ist der Wolf wieder nach Sachsen zurückgekehrt. Was die Naturschützer freut, lässt die 16.800 Schaf- und Ziegenhalter um ihre Tiere fürchten. Rund 20.000 Schafe werden in dem Gebiet gehalten, das sich der Wolf zurückerobert hat.

Entschädigung von EU genehmigt
Am Mittwoch hat die EU die Entschädigungen genehmigt, die Sachsen den Landwirten bezahlt. „Ich freue mich, dass unser Bemühen in Brüssel über eine rechtliche Regelung der Entschädigung erfolgreich war. Erstmals hat die Kommission damit in der EU eine Beihilfe zum Ausgleich für Schäden durch dieses Raubtier zugelassen“, sagte Umweltminister Frank Kupfer anlässlich der Entscheidung. Das sei ein wichtiger Schritt für Sachsen und die Tierhalter in der Wolfsregion und beispielhaft für die anderen Bundesländer, in denen der Wolf heimisch geworden ist.
Mit der Genehmigung können alle gewerblichen Nutztierhalter Wolfsschäden in vollem Umfang ersetzt bekommen. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf bis zu 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren zu 100 Prozent und darüber hinaus zu 80 Prozent. Die fehlenden 20 Prozent werden aber nach angaben des Landwirtschaftsministeriums von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe ergänzt. Bislang war die Entschädigung auf die ersten drei Jahre begrenzt.
Sobald die Richtlinie schriftlich vorliegt will Kupfer sie dem Kabinett zur Verabschiedung vorlegen. Im Jahr 2009 gab es in der sächsischen Lausitz 61 Vorfälle mit 225 toten und neun verletzten Nutztieren. Die Gesamtsumme der Entschädigung belief sich auf rund 37.000 Euro.

Reaktion auf negatives Image
Der hohe Schutzstatus des Wolfes verbietet es den Landwirten, Abwehrmaßnahmen gegen die Tiere zu unternehmen. Auch eine Vergrämung ist nicht erlaubt. Die wiederholten Schäden hätten nach Ansicht der Eu zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung und vor allem bei den Tierhaltern geführt. Gedeckt sind Schäden bei Nutztieren, Herdenschutz- und Hütehunden sowie Bienenvölkern und damit verbundene Sachschäden an Schutzzäunen und Bienenhäusern. Hilfen gibt es auch bei der Tierkörperbeseitigung.
Um eine Entschädigung erhalten zu können müssen die Landwirte Präventionsmaßnahmen wie Zäune und Herdenschutzhunde getroffen haben. Entstandene Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden der unteren Naturschutzbehörde gemeldet werden, der Antrag auf Beihilfen muss innerhalb von sechs Monaten gestellt sein.
Derzeit gelten die Hilfen nur für Schäden durch Wölfe, kann aber später auch auf Schäden durch Bären und Luchse ausgeweitet werden.

roRo

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