Mehr Tierschutz in Schleswig-Holstein

Landwirtschaft

Landeskodex Tierschutz in Schleswig-Holstein

Zu Weihnachten hat Schleswig-Holstein mehr Tierschutz auf den Weg gebracht. Zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium haben Tierschutz- und Nutzerverbände einen enzsprechenden Landeskodex unterzeichnet. Der Landeskodex resultiert aus deinem Runden Tisch, den Landwirtschaftsminister Robert Habeck nach seinem Amtsantritt ins Leben gerufen hat.

Landeskodex gegen Schlachten trächtiger Rinder

„Das Schlachten von hochtragenden Kühen bedeutet, dass die ungeborenen Kälber qualvoll ersticken. Das ist aus ethischen Gründen in jedem Einzelfall ein schwerwiegendes Problem. Mit dem Landeskodex ist Schleswig-Holstein Vorreiter. Ich hoffe, dass es irgendwann auch eine Mehrheit für eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene gibt, aber wir wollen nicht darauf warten“, sagte Habeck.

Föten trächtiger Rinder sind über das Tierschutzrecht bislang nicht direkt geschützt. Es geschieht immer wieder, dass Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachtet werden. Die Schätzungen, wie viele es sind, gehen weit auseinander und reichen bis zu fünf Prozent der zur Schlachtung angelieferten weiblichen Rinder. Erste systematische Untersuchungen bleiben bisher hinter dieser Marge zurück.

Der Landeskodex, der gemeinsam unter anderem von der Tierärztekammer, dem Bauernverband, dem Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, Schlachtbetrieben und dem Runden Tisch Tierschutz unterzeichnet wurde sieht vor, dass Rinder grundsätzlich im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht geschlachtet werden dürfen. Bei anstehenden Schlachtungen sind weibliche Rinder, die zeitweise gemeinsam mit Bullen gehalten oder künstlich besamt worden sind, einer geeigneten Trächtigkeitsuntersuchung zu unterziehen. Bei Feststellung einer Trächtigkeit im letzten Drittel ist zunächst die Geburt abzuwarten.

Enthornung von Rindern

Hornstöße von Rindern führen regelmäßig zu Verletzungen bei Artgenossen. Zudem sind sie Ursache für zahlreiche Arbeitsunfälle von Landwirten. Daher werden bei der weit überwiegenden Zahl der Kälber in den ersten Lebenswochen die Hornanlagen mittels Brennstab entfernt. „Für die Kälber ist das ein schmerzhafter Eingriff; der Schmerz dauert regelmäßig mehrere Stunden an. Deshalb werden Schmerzmittel künftig Pflicht“, sagte Habeck. Dies habe das Ministerium als Fachaufsichtsbehörde in einem Erlass an die Kreisveterinärbehörden geregelt. „Mit dieser Vorgabe wird dem Wohl und dem Schutz der Tiere Rechnung getragen. Wir arbeiten noch an weiteren Verbesserungen.“

Schnäbelkupieren bei Jung- und Legehennen

Junghennen werden in der landwirtschaftlichen Praxis die Schnäbel gekürzt. Damit sollen Federpicken und Kannibalismus unter den Tieren verhindert werden. Beides sind Verhaltensstörungen, die auftreten, weil das Wohlbefinden beeinträchtigt ist: Hennen bepicken ihre Artgenossen oder ziehen ihnen Federn heraus. Teilweise verletzen sie das darunter liegende Gewebe.

Um beides zu verhindern und so den auch vom Runden Tisch Tierschutz gewollten Ausstieg aus der Praxis des Schnäbelkürzen zu erreichen, empfiehlt das MELUR eine Reihe von Maßnahmen für die Jung- und Legehennenhaltung. Dazu gehört ein bestimmtes Platzangebot für die Tiere, gute Belüftung, Einstreu und anderes Beschäftigungsmaterial. Die Empfehlungen sind im Rahmen des Tierschutzplanes Niedersachsen erarbeitet worden. Auch das MELUR gibt sie nun an die Veterinärämter weiter. Habeck sagte: „Mit Niedersachsen arbeiten wir eng zusammen, Wir haben zudem verabredet, im norddeutschen Verbund auch zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern parallele Schritte zu gehen.

Roland Krieg, MELUR

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