Meinungsaustausch Genom Editing im EU-Parlament
Landwirtschaft
EU-Parlament ohne klares Bild zur neuen Züchtung
Am Montag tagten der EU-Agrar- und –Umweltausschuss gemeinsam zu einem Meinungsaustausch über die neuen Züchtungstechniken. Wie temporär die Standpunkte bleiben, wird sich Ende Mai zeigen, wenn neue Parlamentarier in das Straßburger Plenum einziehen. Ob die Landwirtschaft mit ihren Begleitthemen wie Pflanzenzüchtung, Direktzahlungen oder Umweltmaßnahmen überhaupt ein großes Thema werden, bleibt angesichts der Erosion demokratischer Verhältnisse in Europa offen.
Das „alte Parlament“ hat sich jedenfalls nur zu einem Schlagabtausch durchgerungen und nicht mehr auf Kompromissformeln einigen können. Dabei ist die Frage hochspannend: Die gleiche Pflanze auf drei verschiedene Wege entstanden fällt unter drei verschiedene Regelungen.
Mutiert sie selbstständig und bringt einen Abwehrmechanismus gegen Schadinsekten hervor, mögen auch die Landwirte aus dem Ökolandbau sie. Wird die Pflanze mit dem gleichen Ergebnis mit CRISP/Cas gezüchtet, ist sie Teufelswerk, und helfen Züchter der Mutation mit Bestrahlung nach, ist es erlaubte konventionelle Mutagenese. Die sind in der entsprechenden Richtlinie 2001/18/EG in der Ausnahmeregelung aufgenommen.
Clara Aguilera García von den spanischen Sozialdemokraten will mit diesem Beispiel die Debatte über Genom Editing wissenschaftlich und nicht nur emotional führen. Angesichts des Urteils vom Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es zu spät, denn das Urteil des „höchsten europäische Gerichtes“, so Martin Häusling von den Grünen, müsse akzeptiert werden. Häusling bezeichnet die Kritik am Urteil als „Frontalangriff“, der finnische Liberale Nils Torvalds hingegen bezeichnet Kritik als demokratisch. Eine rechtliche Neubewertung wird es nicht mehr geben.
Die Kommission muss jetzt Regeln für die Kennzeichnung aus Drittstaaten finden, fordert Hilfe von den Referenzlaboren für die Identifizierung von Pflanzen aus den neuen Züchtungstechniken bis März 2019 an und wird die Verordnung über gentechnisch veränderte Pflanzen nicht evaluieren.
Mit allen anderen Argumenten wird sich das neue Parlament befassen.
Die Biobranche hat sich in Deutschland zu Jahresbeginn positioniert. Das EuGH hat das Urteil im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes gefällt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wurde aufgerufen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wahlfreiheit für Verbraucher sicher zu stellen.
Die Bundesregierung macht es sich in diesem Falle einfach und verzichtet auf eine Neubewertung. Es gebe keine Regelungsnotwendigkeit für die Richtlinie 2001/18/EG schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium auf eine Anfrage der FDP. Bezüglich der Pflanzen, die durch klassischer Mutagenese erstellt wurden, gibt es wohl rund 3.000 Sorten, die seit vielen Jahren weltweit angebaut werden. Es gibt keine Berichte über negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Der EuGH hat es den Mitgliedsländern überlassen, diese Pflanzen aus der Ausnahmenregelung herauszunehmen. Das plant die Bundesregierung zwar nicht, will aber dann die Folgen prüfen.
Da das Urteil aus Luxemburg dennoch undeutlicher ist, als vielfach dargestellt, besteht Klärungsbedarf. Wie „Mutagenese“ definiert wird, bleibt offen. Ende November hatten die drei Minister für Infrastruktur, Landwirtschaft und Gesundheit in den Niederlanden ihr Parlament aufgefordert, die neuen Züchtungstechniken aus der „alten GVO-Richtlinie“ herauszunehmen.
Roland Krieg