Mesurol flüssig wieder erlaubt

Landwirtschaft

Maissaat darf wieder mit „Mesurol flüssig“ behandelt werden

Am Montag hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Merusol flüssig“ mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Damit darf es wieder vertrieben und angewendet werden. Dem Mittel war zunächst generell die Zulassung entzogen worden, weil ungenügend haftendes Beizmittel in Baden-Württemberg für das Bienensterben verantwortlich war. Für die Rapssaat wurde es bereits im Sommer wieder zugelassen.

MaiskolbenMit Auflagen versehen
Das BVL hat für die Wiederzulassung eine Qualitätsnorm festgesetzt. Es muss sich ausreichend mit dem Saatkorn verbinden, so dass der Abrieb 0,75 g Staub je 100.000 Körner nicht überschreitet. Außerdem darf der Mais nur mit bestimmten Maschinen ausgesät werden. Eine entsprechende Liste hatte das Julius-Kühn-Institut kürzlich veröffentlicht.
Für Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid) kann dagegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht in vollem Umfang geklärt werden, in welchem Maße und auf welchen Wegen Bienen mit diesen Wirkstoffen in Berührung kommen können. Hinzugekommen ist nach neuesten Erkenntnissen die Frage, ob von den Pflanzen abgegebene Flüssigkeitströpfchen, die von Bienen aufgenommen werden können, ein zusätzliches Risiko darstellen. Aus diesem Grund hat das BVL entschieden, die Zulassungen für die Gruppe der Neonicotinoide auch weiterhin ruhen zu lassen.

roRo; Foto: qay (Pixelio)

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