Missbrauch von Notfallzulassungen

Landwirtschaft

EFSA und EU beobachten Länder genau

Den Zuckerrübenbauern geht es nach Wegfall der Zuckerquote nicht gut. Zuletzt hat die Südzucker AG die Schließung der Zuckerfabriken in Warburg und Brottewitz angekündigt. Nach der nächsten Kampagne verschwindet die Rübe mangels Absatzmöglichkeit dann auch aus Fruchtfolge.

Wettbewerbsverzerrung durch Notfallzulassung

Im Dezember 2018 hatten pfälzische Rübenbauern eine Resolution an die Politik verfasst, sie nicht im Regen stehen zu lassen. Aktuell liegt der Preis für Weißzucker nur noch knapp über dem Weltmarktniveau. Dort steht der Zuckerpreis unter großem Druck, weil Indien nach Ansicht verschiedener Länder seine Zuckerproduktion erheblich subventioniert. Australien hat jetzt formal Beschwerde bei der Welthandelsorganisation WTO eingelegt. Mit 320 Euro je Tonne hat sich der Zuckerpreis in der EU seit 2008 halbiert.

Das ist allerdings noch nicht alles. Den Landwirten ist die Beizung mit drei Wirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide im Freiland mittlerweile untersagt. Sie gefährden Bienen. Es handelt sich um die drei Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam.

Auf der Basis des Artikels 53 der Pflanzenschutzmittelverordnung EU 1107/2009 können Länder eine Notfallzulassung beantragen. Dann darf für die bestimmte Zeit von 120 Tagen ein Wirkstoff doch eingesetzt werden. Erlaubt wird das, wenn die Schaderregersituation so dramatisch ist, dass andere Lösungen nicht verfangen.

Die deutschen Rübenbauern müssen ohne eine Notfallzulassung auskommen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich mehrfach gegen diese Option ausgesprochen. Für andere Länder hat die EU sie erlaubt. Die Rübenbauern sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung.

EFSA sieht Missbrauch

Wann eine Notfallzulassung ausgesprochen werden darf, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits 2017 detailliert festgelegt. Damals gab es sieben Länder, die sie nutzen wollten und die EFSA hat geprüft, ob Alternativen zur Verfügung stehen. Das waren Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn. Einige Länder beantragen Notfallzulassungen bereits jährlich seit 2013.

Jetzt reicht es der EU-Kommission. Im Sommer 2018 hatte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis die Länder Bulgarien, Litauen, Rumänien und Ungarn angeschrieben. Dort hat die EFSA einen Missbrauch der Ausnahmeregelung festgestellt. Die Länder sollten keine weitere Notfallzulassung für die verbotenen Neonicotinoide mehr beantragen.

Am Mittwoch teilt die die Kommission auf Anfrage von Herd-und-Hof.de mit, sie bereitet für zwei der vier Länder Entscheidungen vor, dass sie keine Ausnahmegenehmigung mehr erhalten werden. Um welche beiden Länder es sich handelt, hat die EU-Kommission für Gesundheit nicht aufgelistet.

Lesestoff:

EFSA kontrolliert den Notfall für eine Ausnahmeregelung: https://www.efsa.europa.eu/en/press/news/180621

Roland Krieg

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