Mit Agrargeldern Wohnhaus statt Labor gebaut

Landwirtschaft

EU-Rechnungshof kritisiert ungenügende Kontrollen

In dem am Montag vorgestellten Bericht des Europäischen Rechnungshofes über die Wirksamkeit der Kontrollen für Agrar-Ausgaben wurden Brandenburg und Berlin kritisiert. Aber nicht nur sie.

„Die Mitgliedsstaaten spielen eine zentrale Rolle dabei sicherzustellen, dass die Verteilung der EU-Beihilfen für die Landwirtschaft an die Begünstigten in Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften stattfindet“, sagte die Litauerin Rasa Budbergyte, die für den Bericht am EuRH zuständig ist.

Der Sonderbericht 18/2013 hat die nationalen oder regionalen Zahlstellen, die für die Auszahlung der EU-Agrargelder zuständig sind, überprüft. Die Zahlstellen stellen die Beihilfefähigkeit der Antragsteller sicher und sind angehalten, Stichproben vor Ort über die Verwendung durchzuführen. Bei Mängeln gibt es Kürzungen bei den Zahlungen. Die Mitgliedsstaaten berichten an die Kommission, die daraus eine „Restfehlerquote“ abbildet, die Prozentsatz der Zahlungen, die Unregelmäßigkeiten darstellt.

Der EuRH hat geprüft und Fehler gefunden. Die Aufstellungen der Mitgliedsstaaten seien nicht zuverlässig, weil Fehler bei der Zusammenstellung auftreten und Vor-Ort-Kontrollen bei der Ermittlung vorschriftswidriger Ausgaben nur teilweise wirksam sind.

In diesem Sonderbericht wurde die Zuverlässigkeit der Datenübermittlung untersucht. Die Datenerhebung vor Ort solle gründlicher durchgeführt werden, die Leitlinien der Kommission sollten klarer formuliert und deren Umsetzung strenger überwacht werden. Die Kommission solle das System der Berichterstattung überprüfen, um die „Restfehlerquote“ besser abzubilden.

Im Jahr 2010 wurde in Niedersachsen und Sachsen die Wirksamkeit der Betriebsprämienregelung für wirksam bemessen. In Niedersachsen wurde allerdings die beihilfefähige Fläche für eine Kulturgruppe nicht korrekt bestimmt, was die Wirksamkeit der Auszahlung beeinträchtigt hat. Prüfungen in Mecklenburg-Vorpommern haben nur wirksame Maßnahmen gefunden, während in Brandenburg und Berlin 2012 die meisten Mängel bei den deutschen Proben gefunden wurden. Hier wurden Unzulänglichkeiten bei der Verwaltungsorganisation gefunden und bei den internen Kontrollen der Kontrollen. Es gab 2010 auch fehlerhafte Berechnungen und Zahlungen an Betriebe. Kürzungen wurden nicht angewandt.

In der Abschlusstabelle der gravierenden Fehler allerdings wird Deutschland nicht aufgeführt. Neben Spanien und Italien tauchen auch Rumänien, Bulgarien sowie Polen und Tschechien in der Liste auf. Fehler in den Kontrollen weist aber auch das Vereinigte Königreich auf, dessen weltweit gerühmte Verwaltung einige Kratzer erhielt.

Beispiele

In der Lombardei (Italien) und Galicien (Spanien) wurde beispielsweise festgestellt, dass nicht-beihilfefähige Flächen wie Wald als landwirtschaftliche Parzelle mit 100 Prozent Beihilfe aufgeführt wurde.

Ebenfalls in der Lombardei wurden 221.205 Euro für den Bau eines Labors zur Untersuchung, Lagerung und Verarbeitung von Obst genehmigt. Als der Rechungshof das Projekt besichtigte, fand er ein Gebäude vor, das „überwiegend die Merkmale eines Wohnhauses“ aufwies.

Lesestoff:

Den Bericht finden Sie auf der Seite des EuRH: www.eca.europa.eu/de/Pages/ecadefault.aspx

Roland Krieg

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