Miteinander in Feld und Flur

Landwirtschaft

Gegenseitige Rücksicht auf dem Land

Die Sonne lockt Radler, Spaziergänger und Jogger ins Freie. Auf Feldwegen kann es schon mal eng werden, denn auch die Landwirte sind mit ihren Maschinen unterwegs. „Momentan sind unsere Bäuerinnen und Bauern mit der Bodenbearbeitung, Saat und Düngung mit großen Traktoren und Spezialgerät unterwegs. Die Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren“, erklärt Landwirt Hans-Benno Wichert. Der Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg erklärt weiter: „Freizeitsportlern oder Spaziergängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszuweichen. Parkende Fahrzeuge erschweren uns oft das Durchkommen. Wir appellieren daher an unsere Mitbürger, auf die Beschilderung ‚Landwirtschaftlicher Verkehr frei‘ zu achten – solche Wege dürfen nach Straßenverkehrsordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.“

Betretungsverbot ab März

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landesnaturschutzgesetz während der Nutzzeit nicht betreten werden. Das gilt in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland während Aufwuchs und Beweidung. „Egal ob Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde auch im Garten-, Obst- und Weinbau“, erklärt der Vizepräsident. Dies gilt insbesondere für Wiesen, die als Futtergrundlage vor allem für Milchviehbetriebe existenziell sind. Das Gras wird zertreten, kann schlecht gemäht werden, die Futterqualität für Rind oder Pferd leidet darunter. Äcker und Wiesen sind zudem Lebensräume für zahlreiche Wildtiere.

Der Bauernverband hat eine Broschüre für Landwirte und Nicht-Landwirte herausgegeben, wie sie friedlich auf den Wegen gegenseitig Rücksicht nehmen können.

Lesestoff:

www.lbv-bw.de/Service/Publikationen

roRo

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