Moschusenten: Der Schnabel bleibt dran
Landwirtschaft
Moschusenten: Mit Schnabel Zugang zum Gewässer
Seit dem 01. Januar gilt in Niedersachsen eine neue Haltungsverordnung für Moschusenten. Sie sind der Einstieg in das Verbot des Schnabelkürzens, das für alles Geflügel im Jahr 2016 eingeführt wird.
Die kommunalen Veterinärbehörden dürfen mit der neuen Verordnung keine Ausnahmengenehmigung mehr zulassen. Zudem müssen die rund 60 Betriebe, die überwiegend im Landkreis Cloppenburg ansässig sind, den Tieren Zugang zu einem Gewässer bieten. In Niedersachsen werden rund 100.000 Moschusenten gehalten, denen im Gegensatz zur Pekingente der Schnabel in der Vergangenheit gekürzt wurde. Die Moschusenten stellen rund 32 Prozent aller Enten im Bundesland. Die Tiere werden im Handel oft als „Barbarie-Enten“ verkauft.
Bei einer fehlenden Gesundheitskontrolle müssen die Tierzahlen pro Fläche deutlich reduziert werden. Neben dem Zugang zu einem Gewässer zur Gefiederpflege sind Einstreu und Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben. „Niedersachsen wird damit Vorreiter beim Tierschutz für Enten“, erklärt Landwirtschaftsminister Christian Meyer.
Lesestoff:
Meyer kündigt Verbot von Schnabelkürzen an
roRo