Muschelprogramm Schleswig-Holstein
Landwirtschaft
Nachhaltige Miesmuschelkulturwirtschaft im Nationalpark
Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat die Neufassung des Muschelprogramms unterschrieben und gleichzeitig öffentlich-rechtliche Verträge mit den Betrieben der Miesmuschelkulturwirtschaft und der Austernkulturwirtschaft geschlossen. Umweltministerin Rumpf: „Das Muschelprogramm ist ein fairer und tragfähiger Kompromiss zwischen wirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen. Ich freue mich, dass dieser nach einem langen Diskussionsprozess auch von den beiden Nationalparkkuratorien mitgetragen wird.“
Vorzeitige Verlängerung
Das Muschelprogramm regelt die nachhaltige und an den
Zielen des Nationalparks Wattenmeer ausgerichtete Muschelfischerei und -zucht.
Die Muschelzuchtbetriebe hatten sich Anfang des Jahres 2010 an die Ministerin
mit der Bitte gewandt, das noch bis Ende 2016 geltende Programm und die darauf
basierenden Verträge unter Beibehaltung der bisherigen Regeln vorzeitig zu
verlängern, um dringend anstehende Investitionen wirtschaftlich zu ermöglichen.
In intensiven Verhandlungen hatte sich das Land im Juli 2011 mit den
Muschelfischern auf Eckpunkte einer vorzeitigen Vertrags- und
Programmverlängerung verständigt. Im Gegenzug zur Laufzeitverlängerung mussten
die Muschelzüchter dabei einer bereits ab dem 01.01.2012 wirksamen Änderung der
vertraglich noch bis Ende 2016 geltenden bisherigen Rahmenbedingungen zustimmen.
Nach dieser Verständigung auf erste Eckpunkte der
zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten erfolgte eine Beteiligung der Naturschutz-
und Fischereiverbände sowie der beiden Nationalparkkuratorien in Nordfriesland
und Dithmarschen. Die Kuratorien hatten noch wertvolle Hinweise gegeben, die
ins Muschelprogramm eingearbeitet wurden, so dass das Programm schlussendlich
einvernehmlich mit den Kuratorien verlängert werden konnte.
Sitzend: Ministerin Dr. Juliane Rumpf, Peter
Ewaldsen, Vorsitzender Erzeugerorgani-sation schleswig-holsteinischer
Muschelzüchter e.V.
Hinten, v.l.n.r.: Adrian Leuschel (Geschäftsführer Eigenbetrieb und Wyk 8
Muschel-fischereibetrieb GmbH), Herr Wagner (Geschäftsführer FK Zeeland Muscheln
GmbH), Bine Pöhner(Geschäftsführerin Dittmeyer's Austern-Compagnie), Rechtsanwalt Jörg Kuhbier
(Vertretungsberechtigter für Nordfriesische Seemuschel GmbH (3 Lizenzen), Wyk 2
Muschelfischereibetrieb GmbH und Delta Muschel Nordfriesland GmbH)
Die wichtigsten Regelungen des Muschelprogramms:
Miesmuschelkulturwirtschaft:
- Die Anzahl der Lizenzen und damit der Muschelkutter ist wie bisher auf acht begrenzt.
- Für Miesmuschelkulturen werden wie bisher 2.000 ha und für Saatmuschelgewinnungsanlagen zusätzlich 300 ha, insgesamt also 2.300 ha Fläche im Nationalpark zur Verfügung gestellt (< 0,5 % der Gesamtfläche des Nationalparks).
- Der gesamte durch die Tide trocken fallende Bereich bleibt wie bisher für die Fischerei gesperrt, er wird aber durch eine geänderte Bezugslinie in den Seekarten erheblich vergrößert.
- Die gesamte Zone 1 sowie alle hindurchführenden amtlich bezeichneten Fahrwasser werden künftig für die Besatzmuschelgewinnung gesperrt. Lediglich im Ausnahmefall dürfen diese Fahrwasser und zwei kleinere Gebiete in der Schutzzone I für die Besatzmuschelfischerei genutzt werden. Bisher durften 4 Gebiete sowie alle Fahrwasser uneingeschränkt befischt werden.
- Die Fahrten aller Muschelkutter werden wie bisher durch einen elektronischen Fahrtenschreiber (Blackbox-System) lückenlos überwacht.
- Anders als ursprünglich vorgesehen wurden in das Muschelprogramm aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes keine detaillierten Regelungen zum Import von Besatzmuscheln aufgenommen.
Für die Austernwirtschaft gelten im Wesentlichen die bisherigen Regeln weiter:
- Für den einen Austernzuchtbetrieb im Nationalpark werden bis zu 30 ha im trocken fallenden Bereich zur Verfügung gestellt.
- Das Sammeln von Wildaustern ist wie bisher nur mit der Hand im für jedermann betretbaren Bereich der Zone II auf maximal 1 % der Fläche zulässig. Für das Besatzausternsammeln wird eine Lizenz und für das Konsumausternsammeln werden sieben Lizenzen vergeben.
- Importe sind nur unter strengen Auflagen möglich.
Trogmuschelfischerei
Eine Trogmuschelfischerei findet aufgrund des kältebedingten Zusammenbruchs des Bestandes im Extremwinter 1995/96 und der danach nicht wieder neu ausgebildeten Bestände nicht mehr statt. Das neue Programm sieht vor, dass auch bei einer zukünftigen Erholung des Bestandes nach 2016 keine Erlaubnisse mehr ausgegeben werden.
Das Muschelprogramm wird damit fünf Jahre vor seinem
Auslaufen vorzeitig um weitere 10 Jahre bis Ende 2026 verlängert.
Das Muschelprogramm war im Jahre 1997 erstmalig
erstellt worden und hatte zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2006. Vor der
von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossenen Novellierung des
Nationalparkgesetzes (NPG) im Jahre 1999 wurde in einer Eckpunktevereinbarung
zwischen den Betrieben und der Landesregierung die von der Landesregierung für
wünschenswert erachtete Anpassung des
Programms an das novellierte NPG vereinbart. Die Anpassung wurde für
erforderlich gehalten, um der geänderten Zonierung des Nationalparks Rechnung
tragen zu können. Entsprechend dieser Eckpunktevereinbarung wurde dann im Jahre
2000 das Muschelprogramm sechs Jahre vor seinem Auslaufen bis zum 31.12.2016,
also auf dann noch verbleibende 16 Jahre verlängert.