Mustervereinbarung Schwarzwild

Landwirtschaft

MV: Jäger und Landwirte gemeinsam gegen Schwarzwild

„Der trotz intensiver Bejagung anhaltend hohe Schwarzwildbestand in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Problem hinsichtlich der Wildschadensproblematik als auch der Wildseuchengefahr“, so Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Jäger und Landwirte haben jetzt auf der Initiative zur besseren Bejagung des Schwarzwildes aus dem Jahr 2009 eine Mustervereinbarung erarbeitet. Dabei geht es um Maßnahmen, auf die sich der jeweilige Landwirtschaftsbetrieb, der Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer oder Jagdgenossenschaft vor Ort einigen können.

Folgende Punkte sieht der Vertrag vor:

- Grundsätzlich im ersten Halbjahr führen die Partner eine Zusammenkunft durch. Dabei werden die potenziell wildschadensgefährdeten Flächen des folgenden Anbaujahres genau benannt und wildschadensverhütende wie auch wildschadensmindernde Maßnahmen besprochen sowie Termine u nd personelle Verantwortlichkeiten festgelegt.

- Die Partner informieren sich gegenseitig zeitnah über sämtliche Aktivitäten, die Einfluss auf das Wildschadensgeschehen haben (Anbaujahr, Bestell- und Erntetermine, Anlage von Bejagungsschneisen, Aufstellen jagdlicher Einrichtungen usw.)

- Die Jagdpächter verpflichten sich, alle potenziellen wintereinstände des Schwarzwildes mindestens zweimal jährlich durch Drückjagden zu bejagen, wobei diese konsequent revierübergreifend zu organisieren sind

- Der Landwirtschaftsbetrieb bemüht sich, Ernterückstände auf den Flächen zu minimieren und durch Anlegen von Schneisen in schadensgefährdeten Kulturen die Bejagungsmöglichkeiten deutlich zu verbessern.

- Bei aufgetretenem Wildschaden ist von den Partnern möglichst eine interne Lösung zu suchen; bei Einbeziehung der Wildschadensausgleichskasse ist vorrangig eine gütliche Einigung anzustreben.

roRo

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