MV erlaubt KUP auf Grünland

Landwirtschaft

MV erlaubt KUP auf Grünland

In Mecklenburg-Vorpommern tritt am 29. Dezember 2010 noch eine Änderung der Dauergrünlanderhaltungsverordnung in Kraft. Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin ist der Auffassung dass wegen der „besonderen umwelt- und energiepolitischen Bedeutung von Bioenergie“ ab dem nächsten Jahr Energieholzplantagen aus Pappeln Weiden oder Erlen auf Dauergrünlandflächen angelegt werden dürfen, ohne dass der Betriebsinhaber wegen des Grünlandumbruchs Ersatzflächen auf dem Ackerland anlegen muss.
Die Anlage der Energieholzplantagen muss aber beim Amt für Landwirtschaft und Umweltschutz jeweils bis zum 31. Januar genehmigt werden, das aber aus naturschutz- und wasserrechtlichen Gründen widersprechen kann.

roRo

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