MV lockert Stallpflicht
Landwirtschaft
Untersuchungspflicht für Freilandgeflügel
Die aviäre Influenza fordert weltweit ihre Opfer. In Ägypten und Nigeria sind im Februar noch Ausbrüche „mit Humanfällen“ nachgewiesen worden und in Europa sorgte zuletzt in Suffolk (GB) ein Fall für Aufsehen. Demgegenüber ist es in Deutschland ruhig. Der letzte Fall, ein Schwan im Dresdner Zoo, datiert vom August 2006.
Kein einheitliches Vorgehen
Die Schweizer hatten wegen ausbleibender Vogelgrippefälle die Stallpflicht im März einen Monat früher als geplant aufgehoben. Wegen des milden Winters war das Wassergeflügel bereits früher nach Norden aufgebrochen. In Deutschland bleibt das Geflügel in Risikogebieten, Regionen mit hoher Geflügeldichte und wasserreiche Gegenden, verlängert bis Oktober unter Dach. In anderen Regionen können die Bundesländer Ausnahmen für die generelle Stallpflicht zulassen. Davon macht seit gestern Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch.
Mit Veterinären abgestimmt
Der zuständige Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, hat die Lockerung in weiten Teilen des Landes, in denen zusätzlich die Stallpflicht im Sommer 2006 eingeführt wurde, „mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, Veterinären meines Hauses und des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei sowie Ornithologen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie nach fachlichen Erwägungen und ornithologischen Gesichtspunkten“ abgestimmt.
Seit mehr als einem Jahr ist in Mecklenburg-Vorpommern kein Fall mit dem hochpathogenen H5N1-Virus mehr aufgetreten. Zudem hat der Frühjahrsvogelzug früher eingesetzt und ist bereits beendet. Im vergangenen Jahr wurden über 23.000 Proben von Wildvögeln, Hausgeflügel, Säugetieren und Fischen genommen und auf den Erreger der aviären Influenza untersucht. In diesem Jahr waren es nach Angaben des Ministeriums auch bereits wieder über 2.000 Analysen.
In Gebieten mit Küsten- und Binnengewässer bleibt die Stallpflicht erhalten. Zwischen dem 15. März und dem 31. Mai müssen alle Freilandhalter mit mehr als 100 Tieren ihren Bestand einer Jahresuntersuchung unterziehen.
VLE