Nachbesserung Düngeverordnung

Landwirtschaft

Umweltkommission ist tatsächlich noch nicht zufrieden

Das Gutachten des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kommt diese Woche zur rechten Zeit [1]. Denn tatsächlich ist die EU-Umweltkommission mit der Düngeverordnung 2020 noch immer nicht zufrieden und hat Mitte Juni in einem Brief an die beiden Ministerien für Agrar und Umwelt Kritik geübt. Kern ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausweisung der Roten Gebiete mit Nitratüberschüssen. Die Kommission hat Zweifel an der Ausweisung der mit Nitrat und Phosphor belasteten Gebiete. Für den Fall, dass eine Messstelle mit Belastungsdaten außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegt, fordert Brüssel eine fundierte Begründung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist an der Aufklärung bemüht. Ministerin Julia Klöckner verweist dabei auf die Zuständigkeit der Länder. Die Verwaltungsvorschrift wurde am 11. November 2020 in Kraft gesetzt und die Länder hatten bis Ende 2020 die schon vorher festgelegten Gebiete zu überprüfen und zu korrigieren.

Der Vorwurf ist keine Kleinigkeit. Nahezu alle Bundesländer haben Ende 2020 die Roten Gebiete verkleinert. Die Umweltkommission hat jetzt ermittelt, dass 80 Prozent der Messstellen mit Nitratwerten von mehr als 50 mg/l Wasseraußerhalb der Roten Gebiete liegen. Und bei den als eutroph ausgewiesenen Gebieten sind es sogar 96 Prozent. Zum Teil liegen die Messstellen mit negativen Werten in weiter Entfernung der Roten Gebiete. Bundesländer wie Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hätten zudem keine eutrophierten Gebiete ausgewiesen, obwohl es sie gibt. Dort sei die Düngeverordnung gar nicht korrekt umzusetzen.

Lesestoff:

Neue Düngeverordnung reicht womöglich nicht: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/reicht-die-neue-duengeverordnung-noch-immer-nicht-aus.html

roRo

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