Nachkarten bei der GAP
Landwirtschaft
EU-Agrarausschuss: Grünes Licht für delegierte Rechtsakte
Am Ende war es dann doch noch nur eine Formsache. Der
EU-Agrarausschuss hat in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode am
Montag grünes Licht für die delegierten Rechtsakte gegeben, nachdem die
Kommission auf Druck der Konservativen Parteien einige Änderungen vorgenommen
haben. Damit liegt die GAP wieder im Zeitplan und könnte am 14. April auch vom
Ministerrat abgesegnet werden. Damit haben sich die Änderungswünsche
durchgesetzt, die in den letzten Wochen doch noch für einigen Wirbel gesorgt
haben [1].
Nachdem die elf Rechtsakte durchgewunken waren, haben Abgeordnete aber noch einmal nachgekartet. José Bové, französischer Grüner, empfand die Abstimmung als Maskerade. Die EVP habe die Kommission erpresst, ihren Änderungswünschen zu entsprechen. Auch sein deutscher Kollege Martin Häusling war enttäuscht. Entweder die Abgeordneten stünden zu ihrer eigenen Reform, oder man schiebe den Schwarzen Peter der Kommission zu und erklärte sich über die Ablehnung der ersten Rechtsakte als Sieger. Die Koalition aus Konservativen, Liberale und Europagegner fand Häusling „merkwürdig“.
Elisabeth Jeggle und Albert Dess, beide deutsche Konservative, fühlten sich missverstanden und haben von ihrem Recht Gebrauch gemacht, das im Vertrag von Lissabon den Parlamentariern zustehe: Dem Änderungsrecht.
Wie es mit den delegierten Rechtsakten weiter gehe, bleibt den neuen Abgeordneten überlassen. Der englische Europakritiker John Stuart Agnew ist skeptisch. Die Kommission werde zu ihren Inhalten etwas Schaum und Dekoration aufsetzen, den die Parlamentarier spektakulär wegpusten könnten. Am Ende habe sich die Kommission durchgesetzt.
Bové bleibt skeptisch gegenüber dem Greening. Wenn das in 12 Monaten evaluiert werden soll, dann hingen alle Maßnahmen nur in der Luft. Hinzu kommt die reguläre Halbzeitbewertung im Jahr 2017 und eine neue GAP im Jahr 2020. Nach Bové ist das alles andere als Rechtssicher.
Lesestoff:
[1] Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
Roland Krieg