Nachlese Bundesrat

Landwirtschaft

Zweite Bundesratssitzung im November

Stoffstrombilanz

Gerade noch rechtzeitig vor dem 01. Januar 2018 hat der Bundesrat in seiner vorletzten Sitzung des Jahres die Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe angenommen, nachdem sich Mecklenburg-Vorpommern intensiv für einen Kompromiss stark gemacht hatte [1]. Für Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens beim Bundeslandwirtschaftsministerium ist die Nährstoffbilanzierung gegen Überdüngung und für sauberes Trinkwasser ein Schlusspunkt nach Festlegung von Düngegesetz und Düngeverordnung im Sommer 2017. Landwirte hätten eine Bilanz ziehen müssen, doch erst die vorliegende Verordnung gibt den Betrieben Sicherheit, was sie genau machen müssen. Sonst wäre es zu einem Flickenteppich zwischen den Bundesländern gekommen, unterstrich Aeikens. Bis zuletzt hatte der Umweltausschuss im Bundesrat auf die Streichung des Anhangs 4 bestanden, der den Betrieben eine Wahlmöglichkeit gibt. Aeikens hatte vor der Abstimmung noch einmal gedroht, dass es keinen Kompromiss geben wird, falls der Anhang gestrichen wird.

Darin können die landwirtschaftlichen Betriebe neben der bundesweit einheitlichen Obergrenze von 175 kg Stickstoff pro Hektar auch einen zweiten Ansatz für die Bilanz wählen. Betriebsindividuell nach eigenen Verhältnissen.

Diese Wahl ist Robert Habeck, Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, ein Dorn im Auge, denn damit könnten Betriebe Abweichungen bis zu 55 Prozent „kleinrechnen“. Dieses „Kuddelmuddel werde der Transparenz nicht gerecht“ und sei nicht zu konrollieren, sagte er am Freitag in Berlin. Die Politik müsse sich aber mit den Worten „Wir machen alles richtig“ vor die Landwirte stellen können. Das sei nicht mehr gegeben.

Entsprechend verläuft die Beurteilungsgrenze. Nach Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), verfehle die Verordnung das Ziel, das Grundwasser vor Problembetrieben zu schützen. Umgekehrt werden Betriebe, die mit ihren Nährstoffen haushalten unnötig mit Dokumentationspflichten belastet.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert die Verordnung, die über zwei Jahren lang verhandelt wurde: „Dieser Kompromiss ist faul, er hat zu viele Schlupflöcher.“ Weiterhin gebe es Dünge-Transporte, die in keiner Bilanz auftauchten. Die Verordnung werde die Gülleprobleme weiter verschärfen, sagte Nabu-Geschäftsführer Leif Miller.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Abstimmung, weil sie den Landwirten Planungssicherheit ab dem 01. Januar 2018 gebe: „Das neue Düngerecht achtet darauf, dass es praktikabel ist und die Landwirte nicht vor unlösbare Aufgaben und Belastungen stellt. Andererseits legt es den Grundstein, dass der Wasserhaushalt und das Grundwasser besser geschützt werden.“

Die Kontrolle obliegt den Bundesländern. Der Deutsche Bauernverband (DBV) ruft die Länder auf, die neuen Regelungen „mit Beratung und Förderung, praxistauglich umzusetzen“. Glücklich ist der Bauernverband über die in einer zusätzlichen Entschließung gefassten Evaluierungszeit bis zum 31. Dezember 2021. SPD und Grüne hätten in Bund und Ländern Druck ausgeübt, ohne wissenschaftlichen Konsens die Ausgestaltung der Bilanz zu verabschieden.

Der Bundesrat empfiehlt der Regierung, in der Evaluierungszeit die Wirksamkeit der Nährstoffbegrenzung, die Abschätzung alternativer Modelle auf größere Effizienz, Verringerung der Dokumentationslasten, Quantität der Ressourceneinsparung und das Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu überprüfen.

Bienen schützen

In einer Entschließung hat der Bundesrat seine Sorgen um das Bienensterben zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung soll das Nahrungsangebot für Bienen und bestäubende Insekten verbessern. Dazu sollen auf ökologischen Vorrangflächen mehr Blühpflanzen ausgesät werden. Vor allem für die Zeit nach der Rapsblüte. Um den Landwirten mehr Anreize zu geben, sollen Greening-Maßnahmen besser finanziell ausgestattet werden. Der Schutz von Insekten komme auch Bodenbrütern zugute, die dann mehr Nahrung finden. Wenn die Aussaat nach dem 01. April stattfindet, können Schäden durch Spätfröste verhindern werden.

Lesestoff:

[1] MV legt Streit über Stoffstrombilanz bei: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/bundesrat-vor-einigung-zur-stoffstrombilanz.html

Roland Krieg

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