Nachlese Bundesrat

Landwirtschaft

Bundesrat im November

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die geliehene Arbeitskraft ist ein Problem. Leiharbeiter drücken die Löhne, sind die ersten die gehen und werden oft in so genannten Werkverträgen versteckt. Die Fleischbranche stand in den letzten Jahren oft in Kritik, wegen Minimallöhne und miserabler Unterkünfte. Die Große Koalition musste handeln und hat in diesem Jahr ein Paket gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen auf den Weg gebracht. Dabei ist Zeitarbeit ein wesentlicher Bestandteil der Wirtschaft und bietet Firmen die Möglichkeit, auf Auftragsschwankungen zu reagieren. Das sagte auch Wirtschafts- und Arbeitsminister Peter Lies aus Niedersachsen vor der Abstimmung im Bundesrat.

Die Leiharbeit hat in Deutschland jedoch über die Maße zugenommen. 65 Prozent der Leiharbeiter verdienen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Die Bundesregierung will jetzt ab dem neunten Monat der Beschäftigung den Lohn mit dem eines Festangestellten gleichstellen und die Leiharbeit auf 18 Monate begrenzen. Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) fürchtet einen Drehtüreffekt, weil nach neun Monaten die Leiharbeiter ausgetauscht werden könnten.

Sechs Unternehmen der Fleischwirtschaft hatten sich vor einem Jahr zu einer Selbstverpflichtung durchgerungen, die Missstände bei ausländischen Werkverträgen zu beseitigen und die Menschen den deutschen Arbeitnehmern gleich zu stellen. Nach einem Jahr sind 12 weitere Unternehmen beigetreten und haben diesen September einen Fortschrittsbericht vorgestellt, den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel als Erfolg bezeichnete. Rund 8.000 Werkvertragsarbeitnehmer seien jetzt kranken-, arbeitslosen- und rentenversichert. Niedersachsen als besonders betroffenes Land hatte bereits mehrere Anträge für eine Regelung der Leiharbeit und Werkverträge gestellt. Diese vom Bundesrat abschließend befasste Gesetzesfassung lasse sich trotz aller Kritik „dank des Einsatzes von Andrea Nahles“ sehen. Die Zahl der Leiharbeiter und Werkverträge gehe in der Fleischbranche zurück. Auch wenn das Gesetz hinter den Vorschlägen aus Niedersachsen zurück bleibe. Lies hätte gerne noch das Zustimmungsverweigerungsrecht für den Betriebsrat und Mitbestimmung beim Arbeitsschutz gesehen. „Es ist noch viel zu tun“, sagte Lies, bevor der Bundesrat dem Gesetz zustimmte.

Güster hatte den Entwurf bereits als positiv bezeichnet. Doch das „Hauptproblem, die Arbeit in Subunternehmen mit Werkverträgen und Leiharbeit zu verringern, hat – mit Ausnahme von Westfleisch – kein Unternehmen gelöst.“

Für die Fleischwirtschaft stehe der Lackmustest im Sommer 2017 an, „wenn der Tarifvertrag für den Branchenmindestlohn Fleisch zur Verhandlung auf der Agenda steht.“

Schulobst und -gemüse

Das Gesetz löst die bisher getrennten Gesetze für Schulobst und Schulmilch ab und regelt ein einheitliches Schulprogramm durch die Länder. Weiterhin wird ein Verteilungsschlüssel festgelegt, welcher die Aufteilung der von der EU für Deutschland zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf die Länder festlegt.

Veterinärausbildung

Zustimmung fand der Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung. Für den tierärztlichen Beruf sind im Wesentlichen relevant: Obligatorische Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) für den Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Union (Nutzung bisher fakultativ); Vorwarnmechanismus über Verbote oder Beschränkungen tierärztlicher Berufstätigkeiten; Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen; Möglichkeit der Einführung eines elektronischen Berufsausweises und die Möglichkeit eines teilweisen Zugangs zu tierärztlichen Berufstätigkeiten.

Zusätzlich soll es in einer Stellungnahme erlaubt werden, dass die zuständigen Behörden bei objektiv nicht durch sie zu beeinflussenden Gründen mit einer aktenkundigen Begründung erlaubt wird, den Sechs-Monats-Zeitraum, in dem einem Antragsteller die Möglichkeit eröffnet werden soll, zum Erhalt der tierärztlichen Approbation eine Eignungsprüfung abzulegen, zu verlängern.

Roland Krieg

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