Nachlese Bundesrat im April
Landwirtschaft
Glyphosat, Wolf, Dünger, Smiley …
Glyphosat ohne Ende
Thüringen und Bremen haben wiederholt einen Antrag zum Ausstieg aus der Anwendung des Wirkstoffs Glyphosat eingebracht. Die alten Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Für die grüne Umweltministerin Anja Siegesmund steht der Wirkstoff vermehrt für ein Milliardengeschäft, eine Klagewelle in den USA und für das Artensterben. Der gemeinsame Länderantrag „baut eine Brücke“ in ein Ausstiegszenario, betonte Siegesmund. So soll Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, auf öffentliche Verkehrsflächen und bei öffentlichen Einrichtungen sowie im Vorerntebereich nicht mehrangewandt werden dürfen. Der erneute Antrag bediene sich den Worten der Koalitionsvereinbarung und soll damit die Lücken der Bundesregierung schließen. Ein vorgestelltes Eckpunktepapier zum Glyphosatausstieg existiere im Landwirtschaftsministerium immer noch nicht. Thüringen hatte auf Grund der Wortwahl und inhaltlichen Wiederholung auf eine sofortige Sachentscheidung gebeten, die aber keine Mehrheit fand. Das Thema Glyphosat wird weiter im Agrarausschuss des Bundesrates ohne bisheriges Ergebnis verhandelt.
Wolfsmanagement
Die Bundesratsinitiative über ein Wolfsmanagement des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in die Ausschüsse verweisen. Danach soll der Abschuss eines Wolfs, der Nutztiere gerissen hat, bereits bei einem ernsten Schaden für land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlichen Schaden möglich sein. Entgegen der geltenden Regelung wäre eine drohende Existenzgefährdung für den Betrieb dann nicht mehr Voraussetzung für die so genannte Entnahme des Tiers aus der Natur. Auch Schäden bei Nutzieren von Hobbytierhaltern und Nebenerwerbslandwirten wären nach dem Gesetzesvorschlag relevant. Für Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) ist das ein „besserer Umgang mit dem Wolf“. Die Bevölkerung ist verunsichert und die Weidehalter in ihrer Existenz bedroht. „Diese Menschen erwarten völlig zu Recht von der Politik, dass sie die Sorgen ernst nimmt und handelt“, teilte das Ministerium mit. „Mein Vorstoß bedeutet, den Begriff „erheblicher Schaden“ durch den Begriff „ernster Schaden“ zu ersetzen. Es soll damit insbesondere klargestellt werden, dass eine Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes oder der jeweiligen Person nicht Voraussetzung einer Entnahme eines Wolfes aus der Population ist.“
Ergänzend zum Antrag forderte Backhaus eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Wildtierhalter in Wolfsgebieten. Je Großvieheinheit sollen 50 Euro, je Mutterschaf und Ziege 30 Euro ausgezahlt werden, weil die aktuelle Hilfe nicht ausreiche.
Dünge-Verordnung
Die Länderagrarminister wollen in Landau (Rheinland-Pfalz) die Reform der Dünge-Verordnung wesentlich differenzierter fassen [1] und auch Ulrike Höfken als grüne Umweltministerin in Rheinland-Pfalz hat die neuen Forderungen gleich am Freitag in den Bundesrat eingebracht. Ökobetriebe sollen von der Pauschalisierung ausgenommen werden, weil sie gewässerschonender arbeiten. Das hat jüngst die Studie des Julius Kühn-Instituts wiederholt gezeigt. Die Obergrenze von 170 kg N/ha solle sich nur auf Mineraldünger beziehen. Eine Kürzung pauschal um 20 Prozent bringe Ökobetriebe vor allem beim Gemüsebau in Existenznot. Im Zuge des Verursacherprinzips sollen Ökobetriebe sich von der Forderung freistellen können. „Ich hoffe auf eine deutlich verbesserte Dünge-Verordnung“, sagte sie, bevor der Antrag in die Ausschüsse verweisen wurde.
Veterinärkontrollen in VTN-Betrieben
Wie im März bereits vom Bundesland Niedersachsen vorgetragen sollen Veterinäre Zugang zu den sogenannten VTN-Betrieben erhalten. In den Verarbeitungsbetrieben Tierischer Nebenprodukte (VTN) können routinemäßige Kontrollen von Falltieren aus Nutztierbeständen auf die Haltungsbedingungen der Lieferbetriebe schließen. Das werde den Tierschutz erweitern. Sollte das EU-Recht die Kontrolle in VTN-Betrieben nicht erlauben, solle sich die Bundesregierung für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechtes einsetzen.
Feldspritzen-TÜV
Alle drei Jahre muss die Pflanzenschutzspritze zum TÜV. Der Bundesrat stimmte der Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung zu. Damit werden neue Prüfmerkmale integriert und mit einer Dokumentenprüfung der Aufwand verringert.
Hygienesmiley
Die Diskussion im Agrar- und Ernährungsausschuss zum so genannten Hygienesmiley im Februar dieses Jahres zeigte wiederholt, dass die „Information der Öffentlichkeit“ keine einfache Angelegenheit ist. Der Kern des Problems liegt Sichtweise, ob ein Verstoß als Pranger oder ein Lob als Werbetitel gestaltet werden soll. Diese Entscheidung hat die Länderkammer am Freitag den Politkern nicht abgenommen, aber aufgefordert, eine Information „unverzüglich“ und mit einem „bundeseinheitlichen Vollzug“ umzusetzen. Damit keine länderspezifischen Interpretationslücken zwischen nicht geschlossenem Dübelloch und Mäusekot in der Küche entstehen, solle „schnellstmöglich“ ein bundesweit einheitlicher Bußgeldkatalog geschaffen werden. Der Bundesrat verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, der die Veröffentlichung von Verstößen als verfassungsgemäß anerkennt. Dazu müssen die Smileys nach sechs Monaten wieder gelöscht werden.
Nachhaltiges Europa
Die Brüder Victor Fernández Guzman und Martin Fernández Guzman aus Honduras haben im April dieses Jahres den seit 1988 alle zwei Jahre vergebenen Bremer Solidaritätspreis erhalten. Sie kämpfen mit der Initiative „Breite Bewegung für Würde und Gerechtigkeit“ gegen den immer kleiner werdenden Raum für die Zivilgesellschaft in Honduras sich politisch und sozial zu betätigen. Seitdem werden sie im Internet beschimpft und bedroht. Für die sozialdemokratische Europaministerin Ulrike Hiller aus der Hansestadt Bremen ist das ein Beispiel, dass Nachhaltigkeit nicht nur ökologisch, sondern auch sozial betrachtet werden müsse. Der Zugang zu Ressourcen, Ausbildung und selbstbestimmtes Leben sind Teil der UN-Agenda für eine nachhaltige Welt. Die erstmalige Konferenz der Städtepartnerschaften in der Hansestadt hat gezeigt, dass Länder, Städte und Gemeinden ihre Aufgaben in der Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda haben. Die Konferenz soll nun alle zwei Jahre ausgerichtet werden. Dennoch hat es vier Jahre gedauert, bis die EU ein Reflexionspapier für ein nachhaltiges Europa ausgearbeitet hat: „Das ist zu lange und darf durch eine Europawahl nicht verzögert werden“, sagte Hiller am Freitag. Deutschland übernimmt in der zweiten Jahreshälfte den Ratsvorsitz und müsse bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele eine Rolle spielen. So könne auch Berlin dem Beispiel Bremens folgen und die Haushaltspositionen an die UN-Agenda ausrichten. Das 17. Ziel der Agenda beschreibe schließlich, dass die Umsetzung eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die vom auswärtigen Handeln der EU bis hin zur Privatinitiative der Brüder Guzmann reicht. Am 09. Mai treffen die europäischen Staats- und Regierungschefs unter der rumänischen Ratspräsidentschaft informell in Sibiu zusammen. Das EU-Reflexionspapier spielt dabei eine wesentliche Rolle. In einem Beschluss fordert der Bundesrat eine nachhaltige Europa-Strategie 2030 mit konkreten Maßnahmen für die Jahre 2019 bis 2024 und einer Prioritätensetzung für die nächste Kommission. Dazu passe, dass Deutschland sich zu den Zielen einer nachhaltigen Finanzierung bekennt [2].
Sorge um den Etat-Zeitplan
Vor Diesem Herbst wird die EU den Haushalt für die Jahre 2020 bis 2027 nicht festlegen. Dazwischen wird ein neues Europaparlament gewählt und neue Kommissare ziehen in Brüssel ein. In einer umfangreichen Stellungnahme sorgen sich die Europaminister um den Zeitplan. Klaus Lederer (Die Linke, Berlin) bezeichnet den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) als „zentrale finanzpolitische Entscheidung“ im Rahmen eines Austritts eines Landes und der Neubesetzung von Parlament und Kommission. „Europa befindet sich in einer historischen Situation“, beschreibt Stephan Holthoff-Pförtner (CDU, Nordrhein-Westfalen) die Lage. Mit den Fonds für die ländliche Entwicklung und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen daher zwei wichtige Positionen noch lange nicht fest. Nach Einschätzung von Birgit Honé von den niedersächsischen Sozialdemokraten verlieren die Länder mindestens ein Jahr, die GAP könne nicht vor 2023 starten. Dabei sind die Budnesländer die Nutznießer der Gelder und müssen mit ausreichend Mittel zwar auch die Ballungszentren finanzieren, dürfen aber den ländlichen Raum nicht vernachlässigen, erklärte Lederer. Gerade den populistischen und rechten Kräften müssen Innovationen und eine starke Wirtschaft gegenübergestellt werden. Die Verteilung der neuen Mittel ist nach Holthoff-Pförtner daher nicht nur rein technisch zu sehen. Es kommt auf die Verwendung an. Der Bund hat Länderbeauftragte für die Unterstützung der Etatdiskussion abgelehnt, doch immerhin gebe es eine Länder-Bund-Arbeitsgruppe unter Federführung der Länder. Die am Freitag gefasste Stellungnahme sieht gezielte Nachbesserungen vor. So können die Mittel nicht nur für die ersten Fünf Jahre, sondern immerhin zur Hälfte auch schon für die letzten zwei Jahre veranschlagt werden. Das sei zwar besser als die bisherige „Leistungsreserve“, aber Planungsänderungen ziehen einen sehr hohen Aufwand nach sich. Im Rahmen des Europäischen Semesters führt die Kommission Halbzeitbewertungen durch und vergibt länderspezifische Empfehlungen für haushaltspolitische, makroökonomische und struktureller Reformen. Die Empfehlungen verlangsamen nach Honé die Umsetzungen der Etats. Die Bundesländer lehnen das Europäische Semester nicht ab, doch der Einfluss der Kommission gehe zu weit. Sie plädiert ebenfalls für die Beibehaltung der „n+3“-Regel. Die kohäsionspolitischen Zuweisungen sind in jährlichen Tranchen („n“) aufgeteilt und innerhalb von drei Jahren einzusetzen. Die Verkürzung auf n+2 käme nur in Betracht, wenn die Umsetzung der Programme deutlich über das bisher Vorgeschlagene vereinfacht würden. Dabei geht es um den reibungsfreien Start in die neue Förderperiode.
Schneller Energieleitungsbau
Der Bundesrat hat dem Gesetz für einen schnelleren energieleitungsbau grünes Licht gegeben. Auch wenn die Länderkammer bezweifelt, dass „nochmals erhöhte Zuschläge“ für eine gütliche Einigung mit den Grundstückseigentümern Potenziale gehoben werden können. Die Länder befürchten Mitnahmeffekte mit einer Kostenüberwälzung an die Stromkunden. Auch lehnen die Länder die Verlängerung der Eigenverbrauchsregelung für Erdöl-KWK-Anlagen ab, weil das die Anstrengungen der Emissionsminderung konterkariere. Eine Mehrheit fand der Antrag Nordrhein-Westfalens, die Umwandlung von Strom in Wasserstroff in räumlicher Nähe zu den Schwerpunkten der Energieumwandlung und –Speicherung zu integrieren. Das könne einen Redispatch und die Abregelung von Windenergieanlagen vermeiden. Die Entscheidung ist vor allem für Schleswig-Holstein wichtig, wie Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht kommentiert: „Nun ist endlich der Weg frei für einen beschleunigten Ausbau der Höchstspannungstrassen, um Windenergie aus Schleswig-Holstein künftig besser in den Süden transportieren zu können.“ Jetzt fehle noch ein zukunftsfähiges Förderkonzept für alle Power-to-X-Technologien. Mit einer Sektorkopplung Verkehr und Wärme könnten „zusätzliche Klimaschutzeffekte erzielt werden.“
Lesestoff.
[1] Die 20 Prozent sind vom Tisch: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/amk-die-20-prozent-sind-vom-tisch.html
[2] Grünes Kapital für eine nachhaltige Welt: https://herd-und-hof.de/handel-/nachhaltige-finanzierung.html
Roland Krieg