Nachlese Bundesrat

Landwirtschaft

Nachlese Bundesrat

E-Zigaretten

Im Bereich des vorbeugenden Verbraucherschutzes hat der Bundesrat am vergangenen Freitag auch die Abgabe und ein Konsumverbot von Tabakwaren auf elektronische Zigaretten und Shishas ausgeweitet. Ebenfalls der Versandhanel ist betroffen, der Ware nur noch an erwachsene abgeben darf. Damit ist das Gesetz unterschriftsreif für den Bundespräsidenten. Der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Minister Christian Schmidt kommentierte die Entscheidung. „Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Vordergrund. Deshalb habe ich ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas initiiert. Klar ist: E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht.“

Einen Tag vorher hatte der Bundestag die Tabakproduktrichtlinie umgesetzt. Damit habe der Bund nach Worten Schmidts „ein Tabak-Präventions-Paket, das Deutschland im Verbraucherschutz einen großen Schritt nach vorne bringt.“

Bundeswaldgesetz

Derzeit streiten sich das Land Baden-Württemberg und das Bundeskartellamt um die Rundholzvermarktung [1]. Gegen das Verbot hat das Bundesland Beschwerde eingelegt, was andere Bundesländer mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Um einen Dominoeffekt zu verhindern hat Rheinland-Pfalz eine Gesetzesänderung eingebracht, die staatliche Dienstleister und private Waldbesitzer gleichermaßen zufrieden stellen soll. In Rheinland-Pfalz gibt es beispielsweise 330.000 Waldbesitzer, deren Waldstücke im Durchschnitt kleiner als ein Hektar große sind. Das Sammeln und Vermarkten des Holzes durch staatliche Forsten sein eine effiziente Dienstleistung, ohne eine doppelte Infrastruktur aufbauen zu müssen, warb Waldministerin Ulriike Höfken aus Mainz.

Sie wurde allerdings durch die Bundesregierung überholt, die am Vortag ein Gesamtpaket zum Wald- und Jagdgesetz vorgelegt und in die Länderabstimmung geschickt hat. Demnach soll die der Holzvermarktung vorgelagerte Dienstleistung des Staates als „Angebot“ bestehen bleiben, führte Staatssekretärin Maria Flachsbarth aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium an. Der Entwurf betone ein flankierendes Angebot der staatlichen Stellen für die Kleinwaldbesitzer bei der Auszeichnung der Bäume und Bereitstellung des Holzes am Wegesrand. Freigrenzen von 3.000 ha bei nicht-staatlichen Forstunternehmen und 8.000 ha bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, wie Rheinland-Pfalz es wünscht, ließen sich nicht gegen das europäische Kartellrecht aufrecht erhalten.

Beim Jagdgesetz wird es neue Regeln der Minimierung für Bleihaltige Büchsenmunition geben [2]. Die Munition werde die Tötungssicherheit beim Wild und die Sicherheit in der Ballistik gegen Querschläger berücksichtigen. Wer an Gesellschaftsjagden teilnimmt,. Müsse demnächst einen Nachweis der Schießübung mit sich führen. Beide Gesetze werden im Paket Bundestag und Bundesrat noch vorgelegt. Ressortchef Schmidt hat schon für Mitte März öffentliche Anhörungen zum Wald- und Jagdgesetz angekündigt.

Das BMEL hat Höfken zwar den Wind aus den Segeln genommen, aber der Vorschlag von Rheinland-Pfalz wurde dennoch in den Agrarausschuss des Bundesrates überwiesen.

Eigenstrom

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Thüringen haben einen Entschließungsantrag gefasst, der auch angenommen wurde. Es geht um den von der Industrie selbst produzierten „Eigenstrom“. Die Anlagen haben den Firmen viel Geld gekostet und sie produzieren mit hoher Effizienz Strom und Wärme mit ihren Anlagen, warb Wirtschaftsministerin Eveline Lemke aus Rheinland-Pfalz. Entgegen der Pläne der Bundesregierung solle der Eigenstrom nicht in die Novelle des EEG in die Umlagepflicht aufgenommen werden. Die KWK-Anlagen mit einem Wirkungsgrad von über 80 Prozent seine eine „gigantische heimische Energieressource“ und ein Exportschlager. Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen fuße auf dem Vertrauen in die Politik, bei der durch die Umlageergänzung die Altanlagen in Frage gestellt würden.

Wer in Eigenregie Strom produziere könne auch Lastspitzten abfangen, ergänzte Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. Der Bund solle sich bei der EU für eine Befreiung einsetzen. Dabei geht es um das geltende EU-Beihilferecht, die Anlagen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage zu befreien. In Thüringen sind neben den Stadtwerken unter anderen auch Unternehmen der Automobil- und Papierindustrie betroffen.

Kreislaufwirtschaft

Ein umfangreiches Paket unter dem Dachbegriff der Kreislaufwirtschaft betrifft Änderungsvorschläge der EU-Richtlinien zu Batterien und Akkumulatoren sowie Elektro-Altgeräte, über Abfalldeponien, Abfälle im Allgemeinen und Verpackungsabfälle. Ziel ist die Steigerung der Ressourceneffizienz. So geht es beim Thema Batterien und Elektrogeräte um eine Reduzierung der Bürokratie und das Beibehalten eines dreijährigen Berichtzeittraums für Elektrogeräte. Die EU will einen jährlichen Bericht.

Bei den Deponien wird bereits mit der Richtlinie von 1999 eine Reduzierung der biologischen Abfälle geplant. Eine erneute Fristverkürzung bis 2030 gilt als zu wenig ambitioniert. Der Bund solle bei der EU nicht nur in dem Bereich, sondern auch bei der Reduzierung von Deponiegas auf strengere Fristen hinarbeiten. Generell bestehen Zweifel, ob eine Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Beschränkung bestimmter Beseitigungswege erreicht werden kann. Das führe zu Verlagerung des Abfalls. Seitens der Industrie gibt es zudem Abfälle, die zwar schon eine Vorbehandlung durchlaufen, aber für die es noch keinen Markt gibt.

Wildvögelmonitoring

Wildvögel gelten als Reservoir für übertragbare Krankheiten. Beim Wildvögelmonitoring wird zwischen aktivem und passivem unterschieden. Das passive bezieht sich auf tote Wildvögel, die auf ihre Todesursache hin untersucht werden. Beim aktiven werden gezielt Wildvögel für die Untersuchung geschossen. Je nach Seuchensituation wie bei der aviären Influenza wird das aktive Wildvögelmonitoring zeitweise ausgebaut.

Künftig hätten gesunde Wildvögel systematisch auf Erreger der Voregelgrippe hi untersucht werden sollen. Für die Durchführung stand eine Entschließung zur Abstimmung. Beim aktiven Wildvogelmonitoring war die Gesamtzahl von 3.500 Proben vorgesehen, die nach einem Verteilungsschlüssel auf die Länder verteilt worden wären. Die Entschließung fand jedoch keine Mehrheit und wurde abgelehnt.

InVeKos

Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) heißt im Langtext: „Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems“. Darin sind Bestimmungen über die Mindestfläche für den Bezug der Direktzahlungen aufgeführt, auch die veränderliche Auflistung von Landschaftselementen, wie Tümpel, Sölle oder Hecken bis hin zu Antragszeiten, bis wann die Angaben eingereicht worden sind.

Einige Konkretisierungen sind im Zeitverlauf notwendig geworden. Es gibt aber neue Anforderungen bei der Flächenangabe. Kommt es zu Überschneidungen mit dem Nachbarn, teilt die Landesstelle dies dem Antragsteller mit, so dass er noch Korrekturen bei seinem Antrag vornehmen kann, ohne Auswirkungen auf die Beihilfe zu befürchten.

Eine gesonderte Erfassung von bis zu zwei Meter breiten Landschaftselementen soll nach Ansicht der Bundesländer nicht mehr notwendig werden. Beim Beihilfe-Kriterium „Aktive Betriebsinhaber“ sind solche einzubeziehen, die eine Tätigkeit auf der Negativliste ausüben als auch solche, die angeben, keine dieser Tätigkeiten auszuüben. Damit können Bundesländer, die über die Beihilfen entscheiden in Sammelanträgen, die notwendige Transparenz bei verbundenen Unternehmen erhalten.

Im Vorfeld hatte der Deutsche Bauernverband auf die Streichung zweier Punkte gedrängt: Betriebe mit mehr als 18 Hektar und unter 38 Hektar Beihilfefläche sollen zusätzliche Erklärungen und Angaben zu vorhandenen Nachweisunterlagen im Rahmen der Antragstellung vornehmen. Nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums wären 60.000 Betriebe von einem solchen und aus Sicht des DBV nicht nachvollziehbarem bürokratischen Mehraufwand betroffen. Diese neuen Anforderungen ständen im Widerspruch zu den Bestrebungen, die EU-Agrarpolitik zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, kritisierte Generalsekretär Bernhard Krüsken.

Außerdem kritisierte der DBV vergeblich, dass nur drei Monate vor Antragsschluss am 15. Mai Änderungen zu einem sehr späten Zeitpunkt durchgeführt werden. Der DBV erwartet, „dass die von der EU-Kommission geschaffene Möglichkeit von Plausibilitätskontrollen und sanktionsfreien Korrekturen bis zu 35 Tage nach dem Antragsschluss flächendeckend in allen Bundesländern“ angewandt werden.

Generell kritisiert der DBV, dass die zentrale InVeKos-Datenbank „für die neu zugewiesenen Zahlungsansprüche noch immer nicht funktionsfähig ist.“

Lesestoff:

[1] Rundholzvermarktung

[2] Bleifrei jagen im Bundesrat

Roland Krieg

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