Nachlese EU-Agrarrat
Landwirtschaft
Grüne Lichter für Obst- und Milchprogramme
Am Mittwoch hat der Sonderausschuss eine Einigung für die Zusammenlegung von Schulmilch- und Schulobstprogramm erzielt. Vor allem in Deutschland war die Rechtsgrundlage strittig. Die luxemburgische Ratspräsidentschaft hat alle diplomatischen Register gezogen und die Ampel auf Grün gestellt. Ähnlich wie bei anderen Gemeinsamen Marktordnungen wird das Europaparlament das Budget für beide Programme bestimmen und der Rat den Verteilungsschlüssel für die Mitgliedsländer. Damit konnte Deutschland am Ende zustimmen, wie es im Landwirtschaftsministerium heißt und die Attraktivität der Programme deutlich erhöhen. Ob am Ende mehr Bundesländer am Schulobstprogramm teilnehmen bleibt offen. Deutschland hat sich auch noch durchgesetzt, bis zu 20 Prozent der Mittel zwischen beiden Programmen verschieben zu können. „Jetzt habe wir eine saubere Lösung“, heißt es Ministerium. Die Länder können selbst bestimmen, welche Produkte in die Programme aufgenommen werden. Einige EU-Länder bestanden auch auf verarbeitete Produkte, doch die wird es in Deutschland wohl kaum geben.
Der Kommission hat für die Fangrechte im Schwarzen Meer die Aufgabe übernommen, ähnlich wie in der Nordsee auch die Anrainer außerhalb der EU für eine gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände zu begeistern. Die Quoten für Bulgarien und Rumänien machen schließlich nur Sinn, sobald die anderen Länder ebenfalls mitziehen.
Große Hoffnung gibt es auf die niederländische Ratspräsidentschaft. Beim den Themen Antibiotika und Arzneimittel sowie Pflanzenschutzmittel haben die Holländer ein ureigenes Interesse für striktere Maßnahmen. Wie Martijn van Dam ankündigte werden die Niederländer diese Themen sehr hoch ansetzen.
Klarstellung zum „Midterm-Review“ 2017: Diesen wird es ausschließlich zum Greening wie in der Verordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP festgeschrieben ist geben. Das Ministerium zeigte sich optimistisch, das EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Verlauf des nächsten Jahres seine Vereinfachung der GAP beenden wird. Dazu werde es kein weitere „Halbzeitbewertung“ bedürfen – es sei denn, Deutschland finde eine Mehrheit für eine Änderung der Agrar-Basisverordnung. Dann könnte es eine Neubewertung geben, genauso wie nach Überprüfung der festgeschriebenen Halbzeitbilanz des Mehrjährigen Finanzrahmens. Falls da Änderungen auf den Agrarhaushalt entspringen, müssten die letzten Jahre der Förderperiode auch noch einmal begutachtet werden. Aber, eindeutig unterstrichen, sobald es keine Mehrheit für einen Änderung der Basisverordnung gibt, wie sich abzeichnet, wird es keinen „Midterm-Review“ außerhalb des Greening geben.
Roland Krieg