Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel

Landwirtschaft

Bundeskabinett verabschiedet Aktionsplan Pflanzenschutzmittel

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel (NAP) verabschiedet. Dieser ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutzrahmenrichtlinie und sieht eine Reduzierung der Anwendung vor, um Natur, Mensch und Tiere besser zu schützen.
Generell sollen die Pflanzenschutzmittel bis 2023 um 30 Prozent reduziert werden. 2021 sollen die Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln in allen Produktbereichen auf unter ein Prozent reduziert werden. Der NAP ist eine Weiterentwicklung aus dem Jahr 2008 und versteht sich als Ergebnis einer ressourcenschonenden und effizienten Landwirtschaft.
Die Pflanzenschutzindustrie hat den NAP ausdrücklich für die Zielstellung begrüßt, fürchtete im Vorfeld aber, dass willkürliche Reduktionsziele der falsche Weg sind. Generell fehle die Würdigung der Leistungen von Pflanzenschutzmittel.

Haus- und Kleingärten

Der NAP bezieht die Haus- und Kleingärten ausdrücklich mit ein. Obwohl genaue Anwendungszahlen im diesem Bereich nicht vorliegen, zeige der Pflanzenschutz-Kontrollplan, „dass häufiger nicht erlaubte Anwendungen bestimmter Herbizide auf dem an die Gärten grenzenden Nichtkulturland“, wie Garageneinfahrten und Bürgersteige, festgestellt werden. Als Maßnahme sieht der NAP eine Überprüfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) vor und eine Beratung hin zu „nichtchemischen Pflanzenschutzanwendungen. Ganz abraten oder verbieten will die Bundesregierung die Nutzung der PSM nicht.
Das hatte im Vorfeld der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert: „Haus- und Kleingärten brauchen keine chemisch-synthetischen Pestizide.“

Kritik: Zahnlos und Papiertiger

So fällt das Gesamturteil des BÖLW über den NAP bescheiden aus: „Zahnlos und verwässert“ sei der Aktionsplan, weil die Reduktionsziele so wenig ambitioniert sind, „dass der Plan in der Umsetzung kaum positive Auswirkungen für Trinkwasser und Artenvielfalt haben kann“, kommentierte Felix Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender.
Der BÖLW fordert eine Nachbesserung durch eine Pflanzenschutzabgabe: „Da Pflanzenschutzmittel Gemeingüter wie Trinkwasser, Boden und Artenvielfalt schädigen und somit Kosten für die Allgemeinheit verursachen, muss die Nutzung von Pestiziden teurer werden, um diese auszugleichen.“ Das würde eine Lenkungswirkung hinsichtlich einer Verminderung des PSM-Einsatzes haben. Zudem solle die Forschung für die Entwicklung alternativer Pflanzenschutzverfahren verstärkt werden.
Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik von Bündnis 90/Die Grünen
, hält den NAP für einen „Papiertiger“: „Konkrete Reduktionsziele sowie verbindliche Vorgaben und Maßnahmen, wie eine Verringerung der Belastung erreicht werden soll, fehlen weitgehend.“ Ab 2014 müssen alle Betriebe den „Integrierten Pflanzenschutz“ umsetzen, doch der NAP unterfütterer das nicht mit konkreten Standards und kulturspezifischen Vorgaben. Das Ergebnis belege, dass der Austritt von Umweltverbänden, der Wasserwirtschaft und Imkern aus dem Forum im Jahr 2011 richtig gewesen sei.

Lesestoff:

Den NAP finden Sie auf der Seite: www.nap-pflanzenschutz.de

Prof. Witzke von der Humboldt Universität hat im Dezember 2011 die Wohlfahrtseffekte errechnet, die der Einsatz von Pflanzenschutzmittel hervorbringt

Umweltverbände treten aus dem NAP aus

Roland Krieg

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