Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Landwirtschaft
Bundeskabinett verabschiedet Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Nationalen
Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmittel (NAP)
verabschiedet. Dieser ist Teil der Umsetzung der EU-Pflanzenschutzrahmenrichtlinie
und sieht eine Reduzierung der Anwendung vor, um Natur, Mensch und Tiere besser
zu schützen.
Generell sollen die Pflanzenschutzmittel bis 2023 um 30
Prozent reduziert werden. 2021 sollen die Überschreitungen von
Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln in allen Produktbereichen auf unter
ein Prozent reduziert werden. Der NAP ist eine Weiterentwicklung aus dem Jahr
2008 und versteht sich als Ergebnis einer ressourcenschonenden und effizienten
Landwirtschaft.
Die Pflanzenschutzindustrie hat den NAP ausdrücklich
für die Zielstellung begrüßt, fürchtete im Vorfeld aber, dass willkürliche
Reduktionsziele der falsche Weg sind. Generell fehle die Würdigung der Leistungen
von Pflanzenschutzmittel.
Haus- und Kleingärten
Der NAP bezieht die Haus- und Kleingärten ausdrücklich
mit ein. Obwohl genaue Anwendungszahlen im diesem Bereich nicht vorliegen,
zeige der Pflanzenschutz-Kontrollplan, „dass häufiger nicht erlaubte
Anwendungen bestimmter Herbizide auf dem an die Gärten grenzenden Nichtkulturland“,
wie Garageneinfahrten und Bürgersteige, festgestellt werden. Als Maßnahme sieht
der NAP eine Überprüfung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) vor
und eine Beratung hin zu „nichtchemischen Pflanzenschutzanwendungen. Ganz
abraten oder verbieten will die Bundesregierung die Nutzung der PSM nicht.
Das hatte im Vorfeld der Bund Ökologische
Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kritisiert: „Haus- und Kleingärten brauchen keine
chemisch-synthetischen Pestizide.“
Kritik: Zahnlos und Papiertiger
So fällt das Gesamturteil des BÖLW über den NAP bescheiden
aus: „Zahnlos und verwässert“ sei der Aktionsplan, weil die Reduktionsziele so
wenig ambitioniert sind, „dass der Plan in der Umsetzung kaum positive
Auswirkungen für Trinkwasser und Artenvielfalt haben kann“, kommentierte Felix
Prinz zu Löwenstein, BÖLW-Vorsitzender.
Der BÖLW fordert eine Nachbesserung durch eine
Pflanzenschutzabgabe: „Da Pflanzenschutzmittel Gemeingüter wie Trinkwasser,
Boden und Artenvielfalt schädigen und somit Kosten für die Allgemeinheit
verursachen, muss die Nutzung von Pestiziden teurer werden, um diese
auszugleichen.“ Das würde eine Lenkungswirkung hinsichtlich einer Verminderung
des PSM-Einsatzes haben. Zudem solle die Forschung für die Entwicklung
alternativer Pflanzenschutzverfahren verstärkt werden.
Harald Ebner, Sprecher für Agro-Gentechnik von Bündnis
90/Die Grünen, hält den NAP für einen „Papiertiger“: „Konkrete Reduktionsziele
sowie verbindliche Vorgaben und Maßnahmen, wie
eine Verringerung der Belastung erreicht werden soll, fehlen weitgehend.“
Ab 2014 müssen alle Betriebe den „Integrierten Pflanzenschutz“ umsetzen, doch
der NAP unterfütterer das nicht mit konkreten Standards und kulturspezifischen
Vorgaben. Das Ergebnis belege, dass der Austritt von Umweltverbänden, der
Wasserwirtschaft und Imkern aus dem Forum im Jahr 2011 richtig gewesen sei.
Lesestoff:
Den NAP finden Sie auf der Seite: www.nap-pflanzenschutz.de
Prof. Witzke von der Humboldt Universität hat im Dezember 2011 die Wohlfahrtseffekte errechnet, die der Einsatz von Pflanzenschutzmittel hervorbringt
Umweltverbände treten aus dem NAP aus
Roland Krieg