Neu für 2016

Landwirtschaft

Aus für den Prallteller

Mit dem 31. Dezember 2015 ist Schluss für viele Altgeräte zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Für Geräte, die noch bis zum 14. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden, endete jetzt die Übergangsfrist nach der aktuell geltenden Düngeverordnung. Jetzt dürfen die folgenden Geräte auch nicht mehr genutzt werden: Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler. Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler. Zentrale Prallverteiler, die nach oben abstrahlen. Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe als Verteiler zur Ausbringung von unverdünnter Gülle, Drehstrahlregner zur Verregnung von unverdünnter Gülle.

Tiertransporte

Ab dem 01. Januar 2016 kann Fleisch nach QS-Tieren nur noch als QS-Ware vermarktet werden, wenn die Lebendtiere von einem QS-geprüften Tiertransporteur an den Schlachthof angeliefert wurden. Landwirte, Vermarkter und Schlachthöfe müssen sich entsprechen abstimmen. Aktuell sind nach QS-Angaben 1.600 gewerbliche Tiertransporteure aus Deutschland und 291 aus dem Ausland QS-zertifiziert.

Hofabgaberegelung

Die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente nach Hofabgabe an die neue Generation werden gelockert. Der Antrag für die Abschaffung einer Hofabgabe fand im Bundesrat keine Mehrheit. Mit der Neufassung der Hofabgabeklausel wird die Rente nur noch bei Überschreitung der Mindestgröße der zurückbehaltenen Fläche gekürzt. Begleitend wird der Senior bei Einhaltung des rentenunschädlichen Rückbehalts in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin als Rentner eingestuft. Wird die Rente erst nach Hofübergabe beantragt, wird das im Rentensystem belohnt. So erhält der ehemalige Betriebsleiter für jeden Monat, für den er keine Rente in Anspruch nimmt, einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Gestrichen wird die bisherige Regelung, dass Landverkauf oder Landverpachtung die Abgabevoraussetzung erfüllt.

Unangekündigte QS-Audits

Das QS-System wird ab sofort in den Bereichen Obst, Gemüse und Kartoffeln unangekündigte Audits auf allen Stufen durchführen. Nach dem „Leitfaden Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln“ zertifizierte Erzeugerbetriebe sowie Großhandelsbetriebe werden auf diese neue Weise kontrolliert. Für die Erzeuger gelten die gleichen Regeln wie bei der QS-GAP-Zertifizierung. Das bedeutet ein zusätzliches Audit pro Jahr bei zehn Prozent der von einem Bündler gebündelten Betriebe. Auf der Stufe Großhandel kann der Systempartner wählen, ob die unangekündigten Audits als unangekündigtes Systemaudit oder als unangekündigtes Spotaudit zwischen zwei angekündeten Systemaudits stattfinden. Beim Lebensmitteleinzelhandel dagegen bleibt es bei ausschließlich unangekündigten Systemaudits, wie sie bereits seit Jahren erfolgen. Details regelt der Leitfaden Zertifizierung bei QS www.q-s.de

Ernteversicherung in Frankreich

Einen verbindlichen Abschluss einer Ernteversicherung haben die Franzosen zwar nicht eingeführt, wer aber eine Ernteversicherung ab dem 01. Januar abschließt, kann einen Zuschuss in Höhe von 65 Prozent des Versichertenbetrages aus dem ELER-Fonds beantragen. Das hat der nationale Ausschuss für das Management nationaler Risiken noch vor Jahresende vorgestellt. Der Zuschuss als „Sockelbetrag“ wird nach Acker-, Wein- und Obstbau sowie Dauergrünland unterschiedlich ausbezahlt und soll den Landwirten einen „Basisschutz“ gewähren. Die Landwirte können damit einen Teil der Produktionskosten abdecken, aber nicht mögliche Umsätze berücksichtigen. Der Selbstbeteiligungsanteil wird für Getreide auf 30 bei Grünland auf 25 Prozent festgesetzt.

roRo; VLE

Zurück