Neue Hoffnung für britische Kleinkeltereien

Landwirtschaft

EU-Konsultation zu Alkoholsteuern

Erst im Mai dieses Jahres hat der EU-Finanzkommissar britischen Abgeordneten eine Abfuhr erteilt, als sie für englischen Kleinkeltereien Steuerausnahmen einforderten [1]. Jetzt aber hat Pierre Moscovici selbst die Fragestellung an die EU-Öffentlichkeit weitergereicht. Es geht um die Verbrauchssteuer auf Bier, Wein und andere alkoholische Getränke und Steuerbetrug. Es geht auch um die Eindämmung von „nachgeahmten Alkohol“ der in Form der Schwarzbrennerei in den Handel gelangt. Und es geht darum, ob es Steuerausnahmen und Vorschriftenvereinfachungen für Kleinerzeuger von Alkohol, der dem Eigenverbrauch unterliegt, durchgeführt werden sollen.

In der Konsultation können sich Verbraucherverbände, Alkoholhersteller, Einzelhändler und andere Interessenträger zu verschiedenen Fragen äußern, etwa zum möglichen Nutzen von Steuerbefreiungen und gemeinsamen ermäßigten Steuersätzen, insbesondere für Kleinerzeuger von alkoholischen Getränken und für die Hersteller von alkoholischen Getränken für den Eigenbedarf. Außerdem möchte die Kommission herausfinden, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ausreichend darüber informiert sind, was sie trinken – etwa unter dem Gesichtspunkt, dass bei verbilligtem Alkohol die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine nachgeahmte Ware handelt, höher ist und der Alkohol möglicherweise schädliche Chemikalien enthält.

Pierre Moscovici erklärte zum Start der dreimonatigen Konsultation: „Die derzeitigen Vorschriften für die Einstufung alkoholischer Getränke und die Struktur der Verbrauchsteuern in diesem Bereich können unterschiedlich ausgelegt werden, was zur Folge hat, dass einige Hersteller durch den Verkauf und die Herstellung nachgeahmten Alkohols Steuerschlupflöcher nutzen können. Durch die Teilnahme an der öffentlichen Konsultation können Interessenträger sowie Verbraucherinnen und Verbraucher konkret dazu beitragen, den Betrug in diesem Bereich zu verringern. Außerdem möchten wir in Erfahrung bringen, wie die Belastung der kleinen Erzeuger verringert werden kann.“

Bis zum 27. November können die Antworten auf die Konsultation eingereicht werden: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/2015_alcohol_en.htm

Lesestoff:

[1] Keine Steuerausnahme für britische Kleinkelter

roRo

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