Neue Kaninchen-Haltungsverordnung

Landwirtschaft

Kaninchen-Haltungsverordnung tritt in Kraft

Nach etlichen Kampagnen für eine artgerechte Kaninchen-Haltung stimmte der Bundesrat im vergangenen Jahr einer Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu, die ab dem 11. August um das Kapitel Kaninchen erweitert wird.

Das Schwein des kleinen Mannes

Die Haltung und Zucht von Kaninchen ist seit mehr als 1.400 Jahren dokumentiert und fand meist in Klöstern und an Adelshöfen statt. Das Kaninchen war überwiegend Nahrungsmittel und erlebte einen Aufschwung durch die Migration der Landbevölkerung in die Städte des industriellen Zeitalters einen neuen Aufschwung. Die Tiere ließen sich auf wenig Platz halten und versorgten die Menschen mit preiswertem Fleisch. Mittlerweile ist das Kaninchen zu einem Kuscheltier geworden und die Zucht verlegt sich auf Fellfarbe und Charaktereigenschaften.

Nur wenige Großbetriebe

Heute gibt es neben den schätzungsweise rund 400.000 Hobbyhaltern in Deutschland etwa 58 mastkaninchenhaltende Betriebe mit 50 bis 15.000 Tieren. In der gewerblichen Zucht engagieren sich rund 60.000 Rassekaninchenhalter, für die ebenfalls die neue Nutztierhaltungsverordnung gilt. Sie produzieren rund 65 Prozent des Kaninchenfleisches (26.650 Tonnen), während die Großbetriebe lediglich 15 Prozent, 6.150 Tonnen, liefern. Die restlichen 20 Prozent des Bedarfes werden meist aus China, Ungarn und Polen importiert (8.200 t).

Erstmalig geregelt

Mit der Aufnahme der Kaninchen in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es nun erstmals spezielle und allgemeine Regeln für die Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen. Geregelt sind Bodenbeschaffenheit, Rückzugsflächen sowie Betreuung und Pflege der Tiere. Mindestens zweimal am Tag müssen die Tiere kontrolliert werden. Entsprechende Dokumentationen erleichtern den Landesbehörden die Kontrolle der Betriebe. Bei Zuchtkaninchen muss der Zuchtverlauf, wie die Zahl der Würfe pro Häsin und Anzahl Jungtiere pro Wurf festgehalten werden. Der Zugang zu strukturiertem Rauhfutter und geeignetem Nagematerial ist sicher zu stellen. Geregelt ist auch der Ammoniakgehalt der Luft.

Kritik

Kritik an der neuen Regelung gibt es auch. Tierschutzorganisationen missfällt, dass Käfige weiterhin erlaubt bleiben. Mehr Platz im Käfig räume den Tieren nicht genug Raum zum Hoppeln und Aufrichten zum Putzen ein.
Die Betriebe haben zudem zehn Jahre lang Zeit, ihre Haltungen an die neue Verordnung anzupassen. Die Berichtspflichten seien mit zehn Stunden im Jahr zu veranschlagen, was pro Tierhalter eine Nettomehrbelastung von rund 150 Euro im Jahr bedeute.

Roland Krieg

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