Neue Parteienanträge

Landwirtschaft

Bundestag: Anträge, Gegenäußerung

Transparenzpflicht für Unternehmen

Vor allem im internationalen Geschäft können Unternehmen ihre soziale, ökologische und Menschenrechtskonformität belegen, wenn sie im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) ihre Aktivitäten offen darlegen. Doch nur 2.500 von 42.000 Unternehmen in Europa veröffentlicht so einen Nachhaltigkeitsbericht. Die SPD sieht fehlende Transparenz als Wettbewerbsnachteil für die Firmen an, die sorgsamer mit Standards umgehen und fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, einheitliche Kriterien und vollständige Informationen in der Lieferkette für Unternehmen verpflichtend zu machen. Als Orientierung dienen die OECD-Leitlinien. Unabhängige Prüfstellen sollen die Transparenz kontrollieren und anhand internationaler Standards ein Zertifizierungssystem entwickeln.

Tierschutz in Schlachthöfen

Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen gestellt. Dabei geht es aber auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. So führen hohe Bandgeschwindigkeiten und die Bezahlung nach Schlachtungen zu unvollständigen Betäubungen des Schlachtviehs und zu Arbeitsunfällen bei Arbeitern. Die Grünen schlagen beispielsweise einen Mindestlohn von 8,50 Euro vor, ein Verbot des Schlachthofakkords und verbesserte Betriebskontrollen.

Agrarmarktstrukturgesetz

Im Bundesrat bestand Einigung, dass der Hinweis auf die Einbindung der Kartellbehörde in das neue Agrarmarktstrukturgesetz hinfällig sei, weil ihre Ermittlungsbefugnisse ausreichend seien [1].
Dem ist die Bundesregierung nicht gefolgt und hat in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer auf die enge Verzahnung zwischen Anerkennungsrecht und Kartellrecht hingewiesen. Die Kartellbehörde sollte einbezogen werden, „um eventuelle unterschiedliche Bewertungen bereits im Vorfeld der Anerkennung diskutieren und ausräumen zu können.“ Außerdem seien für bestimmte Sektoren wie Obst und Gemüse, Tabak aber auch Milch besondere Befugnisse der Kartellbehörde schon europäisch eingeordnet. Das sollte national parallel ebenso erfolgen.

Lesestoff:

[1] Bundesrat zum Marktstrukturgesetz

roRo

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