Neue Tierwohl-Erlasse in SH
Landwirtschaft
SH-Erlasse zu Enthornung und Masthühnchen
Landwirtschaftsminister Robert Habeck hat im Bereich der Nutztierhaltung zwei Erlasse veröffentlicht, die das Tierwohl in den Ställen verbessern sollen. Der erste bezieht sich auf die Enthornung von Kälbern. Die darf nur noch unter Gabe von Beruhigungs- und Schmerzmitteln erlaubt sein. Der zweite Erlass greift im Masthühnchenstall. Geschlachtete Tiere werden stringenter auf Fußballengesundheit hin überprüft. Für die Umsetzung der Erlasse sind die Veterinärämter zuständig.
Habeck setzt mit den Erlassen lediglich um, was am Runden Tisch Tierschutz mit Nutztierhaltern, Tierschützern und Wissenschaftlern besprochen wurde. Die Verabreichung von Beruhigungs- und Schmerzmitteln folgt zudem dem Wunsch der Agrarministerkonferenz, die im März diese Vorgehensweise beschlossen hat.
Stellen die Tierärzte im Schlachthof Veränderungen an den Fußballen der Masthühnchen fest, ist das ein Indiz für ein zu verbesserndes Haltungsmanagement. Was genau verbessert werden muss, stellt ein Vor-Ort-Termin fest. Schmerzhafte Veränderungen an den Fußballen können durch die Parameter Bodentemperatur, Luft- und Einstreufeuchte, Wasser- und Futterversorgung oder Lüftung verursacht werden. Als Maßnahme könnte, wie bereits in Niedersachsen, die Besatzdichte verringert werden. Dafür ist der Mastbetrieb selbst oder im Zweifel die Veterinärbehörde zuständig.
Lesestoff:
Die Erlasse sind auf der Internetseite www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/tierhaltung.html zu finden
roRo