Neues GVO-Urteil

Landwirtschaft

Versehentlich GVO-Aussaat muss vernichtet werden

2007 hat ein Bauer in Hessen Raps ausgesät, der Spuren von gentechnisch veränderten Sorten enthielt. Der Bauer musste das Feld umbrechen, obwohl das GVO-Saatgut ohne seinen Willen in der Rapssaat enthalten war.

Länderebene uneins

Das hessische Verwaltungsgericht gab dem Land Hessen Recht, dass die Anordnung für den Umbruch gab, während der hessische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung für unverhältnismäßig hielt. Das unbeabsichtigte Ausbringen gentechnisch veränderten Saatgutes stelle keinen Verstoß gegen das Gentechnik-Gesetz dar.
So landete die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das am Mittwoch endgültig darüber entschied und dem Verwaltungsgericht Recht gab. Das Ausbringen von gentechnisch veränderten und nicht zugelassenen Sorten ist ein Verstoß gegen das Gentechnik-Gesetz. Für den Verstoß ist nicht das „gezielte Ausbringen in die Umwelt“ erforderlich. Das heißt, der Landwirt kann sich nach dem Urteil nicht dadurch herausreden, dass er nicht wusste, dass Spuren gentechnisch veränderter Sorten vorhanden sind. Das Rückgängigmachen der Ausbringung schließe die Beseitigung der Aussaat, also den Umbruch mit ein.

Reaktionen

Das Urteil hat für Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich für Klarheit gesorgt: „Das Gericht hat damit klare Grenzen für die grüne Gentechnik gezogen.“ Das Urteil unterstütze nicht nur die bisherige Behördenpraxis, sondern unterstreiche auch die Forderung nach klareren Regeln beim Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen. Gleichzeitig halten die Richter auch an der Nulltoleranz beim Saatgut fest. „Mit oder ohne Gentechnik“ – Den Anbau wollen die Hessen nicht dem Zufall überlassen.
Harald Ebner, Sprecher für Agrogentechnik der Bundesgrünen,
sieht in dem Urteil eine gute Nachricht für Verbraucher, Landwirte und Imker, die Gentechnik anlehnen. Ebner fordert einen Entschädigungsfonds für die betroffenen Landwirte, Verarbeiter, Lebensmittelhersteller und Imker, falls sie ihre Produktion vernichten müssen, weil ungewollt GVO-Spuren vorhanden sein sollten. Der Fonds dürfe nicht durch die Verbraucher, sondern müsse von den Anbietern der grünen Gentechnik finanziert werden.
Das Urteil zeige nach Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linken, dass die grüne Gentechnik „nicht verhandelbar“ ist: „Die Gentechnikfreiheit des Saatgutes ist ein unverzichtbares und nicht verhandelbares Gut“, so Tackmann. Das Urteil stärke die Schutzrechte der Landwirte, die auf Gentechnik verzichten wollen.
Landwirtschaftsminister Johannes Remmel aus Nordrhein-Westfalen betont, dass Saatgut am Anfang der Produktionskette steht und daher eine besondere Sorgfalt an den tag gelegt werden müsse. Das gelte vor allem für Raps, der leicht auskreuzt und dessen samen lange in der Umwelt überdauern kann.
Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstand des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft
, forderte die Bundesregierung auf, sich in Brüssel für die Nulltoleranz beim Saatgut einzusetzen. Hessen habe gezeigt, dass sie funktioniere. Auch Löwenstein fordert einen besonderen Schutz des Saatgutes, damit nicht eine schleichende Kontamination das Aus der ökologischen Landwirtschaft herbeiführe.

Lesestoff:

BVerwG 7 C 8.11 - Urteil vom 29. Februar 2012

VLE

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